Erstellt am 08.06.2009 um 13:33 Uhr von Pfälzer
generell ist das im Rahmen einer Änderungskündigung seitens des AG möglich; der BR sollte vorher aber unbedingt alle Umstände zum Vorhaben prüfen und nach Möglichkeiten suchen, die eine solch harte Maßnahme (MA ist ja sicher auch schon älter als 50 Jahre) verhindern können;
Erstellt am 08.06.2009 um 17:54 Uhr von DonJohnson
Vielleicht auch einmal anders denken:
Wurde dem BR die Änderungskündigung vorgelegt? Wie äußerte sich das Gremium. Was sieht das Gremium bezüglich 99 zu der Versetzung des MA? Fragen über Fragen
Erstellt am 08.06.2009 um 18:36 Uhr von erwin
>>>Änderungsvereinbahrung in einem anderen Bereich anbieten,
anbieten kann der AN alles, sogar ohne MB, wenn es auf eine freiwillige Abänderung des ArbV hinausläuft. Nur wenn der AG es gegen den Willen des AN machen möchte bedarf es der Änderungskündigung und dann der MB