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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung Umsetzung rechtens?

H
hedylein
Aug 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt :

  • betreffender AN war Langzeitkrank (2Jahre)
  • anderer Mitarbeiter wurde auf Stelle versetzt da nicht abzusehen war wann er wiederkommt
  • da von 3 Schichtig in 4 Schichtig gewandelt werden sollte wurden auch nach erfolgreicher Wiedereingliederung des AN 4 Mitarbeiter im Stellenplan geführt,auch mit dem LZK
  • nach letzter Entscheidung des Gewerbeamtes wurde aber das 4 Schichtsystem nicht bestätigt und die Klage des AG deswegen abgewiesen,

das heißt für uns ,das jetzt 4 Mitarbeiter auf der Stelle für 3 sitzen. der Ag möchte aber den kürzlich erst hinzuversetzten Mitarbeiter auf der Stelle lassen da er "effizenter" ist

  1. Kann er den umzusetzenden MA alle 1-2 Wochen in eine andere Abteilung versetzen ,(aufgrund des AGG überhaupt möglich)auch nur ihn und nicht die anderen.das ganze geht doch maximal nur 4 Wochen alles darüber nur mit Anhörung an uns als BR ?
  2. könnte er ihn auch komplett in eine andere Abteilung versetzen aufgrund seines Weisungsrechtes?
  3. alle Mitarbeiter haben jetzt einen Arbeitsvertrag mit der Stellenbeschreibung dieser Anlage ,es steht aber auch drine das der AG ihn eine andere Stelle oder Tätigkeit zuweisen kann... da hat er sich schon gut abgesichert.

für ein paar hilfreiche Tips wären wir euch sehr dankbar. Grüße BR Team Hedylein

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Community-Antworten (4)

C
celestro

10.08.2020 um 14:14 Uhr

zu 1.) alle 1-2 Wochen kann ich nicht erkennen. Aber wenn das dauerhaft sein soll, nur mit BR.

zu 2.) er kann dem BR eine solche Versetzung vorlegen, natürlich. Die kann der BR dann prüfen und wird eine Ablehnung sehr gut begründen müssen.

zu 3.) wo ist die Frage? Ansonsten würde ich sagen ... da es einen BR gibt, interessiert der Satz mit der Versetzungsmöglichkeit niemanden.

H
hedylein

10.08.2020 um 14:46 Uhr

Hallo celestro,würde eine Begründung des Betriebsrates nicht ausreichen die im Bezug auf die Wiedereingliederung an der Anlage hinzielt?Allerdings hat er keine weiteren Einschränkungen oder Atteste.

zu 3. meinte ich, da eine Spezifische Tätigkeit im Arbeitsvertrag benannt ist,wäre eine Versetzung ohne neuen Arbeitsvertrag nicht rechtens wenn es über die 4 Wochen geht ohne Anhörung. Oder darf er jetzt einfach bestimmen wär an der Anlage arbeiten soll? auch wenn der andere dieses schon 10 Jahre gemacht hat.Die Anlage hat sich aber auch kürzlich erst geändert und wurde komplett umgebaut sodas fast ausschließlich nur Überwachungstätigkeiten erfolgen und die früheren arbeiten der Roboter übernimmt.

vg

K
Kjarrigan

10.08.2020 um 16:11 Uhr

Der AG hat 4 Leute für die er nur 3 braucht - als Konsequenz darauf kann er einen Ma versetzen. Die Versetzung Klausel im AV ist erst einmal die generelle Regelung das er den MA auf eine andere Stelle die der Qualifikation des MA entspricht.

Die andere Alternative wäre, dass der AG 1 der 4 kündigen müsste. Wer das jetzt genau wird - naja weis so genau keiner - Der AG wird eine Sozialauswahl vornehmen müssen.

Für beide Alternativen muss der AG dann den BR anhören. Der BR prüft dann kollektiv rechtlich ob alles eingehalten wurde, aber was will der BR denn vorbringen, wenn der AG darlegt dass er keine 4 MA beschäftigen kann und sich alle gegen einen anderen Arbeitsplatz wehren?

E
Erbsenzähler

11.08.2020 um 11:18 Uhr

...(aufgrund des AGG überhaupt möglich)... Was hat das mit dem AGG zu tun?

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