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Weihnachtsgeld anstelle des 13. Gehaltes?

N
Nick1
Jan 2018 bearbeitet

Ich wurde heute von einigen Kollegen angesprochen, da auf der Abrechnung "Weihnachtsgeld" anstatt "13. Gehalt" erscheint. Die letzten Jahre stand da immer 13. Gehalt, dieser Anspruch ist auch vertraglich festgelegt. Meine Frage: Kann sich durch die neue Bezeichnung eine Verschlechterung des bisherigen Status ergeben, da Weihnachtsgeld ja eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist? Es könnte ja so was wie "stillschweigendes Einverständnis" entstehen.

viele Grüße

Klaus

5.57804

Community-Antworten (4)

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Konrad

24.11.2006 um 08:38 Uhr

Gegenfrage: auf was begründet sich diese Sonderzahlung ? Ist das tariflich verankert oder steht es im Arbeitsvertrag? Die Kernfrage egal wie es benannt wird, enstpricht das "13. Gehalt" dem Weihnachtsgeld oder ist weniger als bisher?

Erst wenn das sich ändern würde, könnte man das als "stillschweigendes Einverständnis" ausdrücken.

N
Nick1

24.11.2006 um 09:49 Uhr

Hallo Konrad,

die Leistung "13. Gehalt " ist im Arbeitsvertrag verankert. Mit Weihnachtsgeld hat es eigentlich nichts zu tun.

Eine Sonderzahlung ist es somit ja auch nicht. Die Höhe entspricht genau dem 13. Gehalt.

K
Konrad

24.11.2006 um 15:55 Uhr

Hallo Nick1 Ich sehe das so: Euer Chef zahlt das vertragliche "13. Gehalt" korrekt weiter, warum das jetzt "Weihnachtsgeld" benannt wird, müßt ihr ihn fragen. Vielleicht gibt es zum 13. Gehalt noch Weihnachtsgeld dazu. Ich sehe da keine Verschlechterung, wenn auch die neue Bezeichnung irreführend wirkt.
Gruß Konrad

N
Nick1

24.11.2006 um 18:57 Uhr

Hallo Konrad,

Am Montag werde ich mich für die Zahlung des Weihnachtsgeldes bei meinem Chef bedanken und ihn gleichzeitig darauf hinweisen, dass er das 13. Gehalt noch überweisen muss.....:-))

Im Namen des gesamten BR vielen Dank für deine Ausführungen!

viele Grüße

Nick1

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