Ich wurde heute von einigen Kollegen angesprochen, da auf der Abrechnung "Weihnachtsgeld" anstatt "13. Gehalt" erscheint. Die letzten Jahre stand da immer 13. Gehalt, dieser Anspruch ist auch vertraglich festgelegt. Meine Frage: Kann sich durch die neue Bezeichnung eine Verschlechterung des bisherigen Status ergeben, da Weihnachtsgeld ja eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist? Es könnte ja so was wie "stillschweigendes Einverständnis" entstehen.

viele Grüße

Klaus