Erstellt am 24.11.2006 um 07:38 Uhr von Konrad
Gegenfrage: auf was begründet sich diese Sonderzahlung ? Ist das tariflich verankert oder steht es im Arbeitsvertrag?
Die Kernfrage egal wie es benannt wird, enstpricht das "13. Gehalt" dem Weihnachtsgeld oder ist weniger als bisher?
Erst wenn das sich ändern würde, könnte man das als "stillschweigendes Einverständnis" ausdrücken.
Erstellt am 24.11.2006 um 08:49 Uhr von Nick1
Hallo Konrad,
die Leistung "13. Gehalt " ist im Arbeitsvertrag verankert. Mit Weihnachtsgeld hat es eigentlich nichts zu tun.
Eine Sonderzahlung ist es somit ja auch nicht. Die Höhe entspricht genau dem 13. Gehalt.
Erstellt am 24.11.2006 um 14:55 Uhr von Konrad
Hallo Nick1
Ich sehe das so: Euer Chef zahlt das vertragliche "13. Gehalt" korrekt weiter, warum das jetzt "Weihnachtsgeld" benannt
wird, müßt ihr ihn fragen. Vielleicht gibt es zum 13. Gehalt noch Weihnachtsgeld dazu. Ich sehe da keine Verschlechterung, wenn auch die neue Bezeichnung irreführend wirkt.
Gruß Konrad
Erstellt am 24.11.2006 um 17:57 Uhr von Nick1
Hallo Konrad,
Am Montag werde ich mich für die Zahlung des Weihnachtsgeldes bei meinem Chef bedanken und ihn gleichzeitig darauf hinweisen, dass er das 13. Gehalt noch überweisen muss.....:-))
Im Namen des gesamten BR vielen Dank für deine Ausführungen!
viele Grüße
Nick1