Erstellt am 23.11.2006 um 21:52 Uhr von Heini
Einsicht in die Bruttolohnlisten kann dem BR unter Beachtung der entsprechenden Vorgaben nicht verwährt werden. Auch nicht aus Gründen des Datenschutzes.
Dabei ist unerheblich was ein einzelner AN möchte.
Erstellt am 23.11.2006 um 22:30 Uhr von Sandkorn
Gibt es irgendetwas was der BR nicht sehen darf "Sonderzulage" oder so? Ansonsten kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen.
Ich möchte noch hinzufügen, der BR hat Stillschweigen zu bewahren, er darf damit nicht hausieren gehen. Aber bezüglich korrekter Eingruppierung und Kontrolle aller zu zahlenden Zulagen, tarifliche Altersvorsorge hat der BR das Recht zur Prüfung.
Erstellt am 24.11.2006 um 09:49 Uhr von cheechtweety
außer du machst einen AT-Vertrag.
Denn alles was Außertariflich geregelt ist, geht dem BR nichts an.
Erstellt am 24.11.2006 um 15:26 Uhr von josch76
das mit dem AT stimmt doch nicht. Nur was leitende Angestellte angeht, das geht den BR nix an. Aber für die ist der BR ja auch nicht zuständig.
Erstellt am 24.11.2006 um 16:13 Uhr von SSGG
Aber hallo,
was ist Dir daran so unangenehm?
Du und Deine Kollegen haben doch hoffentlich die Kandidaten des Vertrauens gewählt, oder?
Du kannst gerne über Dein Gehalt sprechen, nur nicht über das der Anderen...
Erstellt am 24.11.2006 um 20:04 Uhr von wölfchen
"hallo" bekommt vielleicht 100 K.p.a. und das soll keiner wissen.
Erstellt am 24.11.2006 um 20:21 Uhr von Bergmann
Gehaltslisten sind ja sehr informativ-wieviel ein Kollege bekommt und der Gedanken daran,wie er dazu gekommen ist ! Gerade auch bei BR-Kollegen ;))
Schade eigentlich , beim leitenden Angestellten hätte ich auch mal gerne `reingeschaut und mir meine Gedanken gemacht !!
Erstellt am 24.11.2006 um 21:15 Uhr von Lotte
wölfchen,
was sind denn 100 K. p. a.?
100 Kopien per Anno?
100 Kronen pro Arbeitstag?
100 Kalorien pro Arbeitspause?
Erstellt am 24.11.2006 um 23:19 Uhr von Kölner
@Ramses II
Scheiss Luftdruck...