Einspruch AN - Gehaltseinsicht BR?
Hallo Zusammen, ich möchte nicht ,dass unser Betriebsrat im Zuge einer Gehaltslisten-Einsicht mein Gehalt erfährt. Habe ich eine Möglichkeit dagegen Einspruch zu erheben???Ich bin normaler Arbeitnehmer...Danke!
Community-Antworten (9)
23.11.2006 um 22:52 Uhr
Einsicht in die Bruttolohnlisten kann dem BR unter Beachtung der entsprechenden Vorgaben nicht verwährt werden. Auch nicht aus Gründen des Datenschutzes. Dabei ist unerheblich was ein einzelner AN möchte.
23.11.2006 um 23:30 Uhr
Gibt es irgendetwas was der BR nicht sehen darf "Sonderzulage" oder so? Ansonsten kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen. Ich möchte noch hinzufügen, der BR hat Stillschweigen zu bewahren, er darf damit nicht hausieren gehen. Aber bezüglich korrekter Eingruppierung und Kontrolle aller zu zahlenden Zulagen, tarifliche Altersvorsorge hat der BR das Recht zur Prüfung.
24.11.2006 um 10:49 Uhr
außer du machst einen AT-Vertrag. Denn alles was Außertariflich geregelt ist, geht dem BR nichts an.
24.11.2006 um 16:26 Uhr
das mit dem AT stimmt doch nicht. Nur was leitende Angestellte angeht, das geht den BR nix an. Aber für die ist der BR ja auch nicht zuständig.
24.11.2006 um 17:13 Uhr
Aber hallo, was ist Dir daran so unangenehm? Du und Deine Kollegen haben doch hoffentlich die Kandidaten des Vertrauens gewählt, oder? Du kannst gerne über Dein Gehalt sprechen, nur nicht über das der Anderen...
24.11.2006 um 21:04 Uhr
"hallo" bekommt vielleicht 100 K.p.a. und das soll keiner wissen.
24.11.2006 um 21:21 Uhr
Gehaltslisten sind ja sehr informativ-wieviel ein Kollege bekommt und der Gedanken daran,wie er dazu gekommen ist ! Gerade auch bei BR-Kollegen ;)) Schade eigentlich , beim leitenden Angestellten hätte ich auch mal gerne `reingeschaut und mir meine Gedanken gemacht !!
24.11.2006 um 22:15 Uhr
wölfchen, was sind denn 100 K. p. a.?
100 Kopien per Anno? 100 Kronen pro Arbeitstag? 100 Kalorien pro Arbeitspause?
25.11.2006 um 00:19 Uhr
@Ramses II Scheiss Luftdruck...
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