DRINGEND Einspruch Wählerliste wegen falscher Zuordnung Leitender Angestellter - kann so ein Einspruch überhaupt erhoben werden?
Hallo nochmal,
unser Wahlvorstand hat einen Einspruch gegen die Wählerliste bekommen, der sich darauf bezieht , dass einige Mitarbeiter die der AG den leitenden Angestellten zugeordnet hat nicht auf der Wählerliste erscheinen. Wir als Wahlvorstand stufen diese MA auch als leitende Angestellte ein. Kann überhaupt gegen das fehlen der MA wegen Zuornung zum leitenden Angestellten Einspruch erheben werden ( wir denken hier an Paragraph 18a).
Noch eine Frage muss der Wahlvorstand nach einem Einspruch seine Entscheidung begründen oder reicht die förmliche Mitteilung das der Einspruch berechtigt oder nicht berechtigt ist.
Noch mal vielen Dank und Gruss Dirk
Community-Antworten (2)
23.03.2006 um 14:58 Uhr
Hallo,
Einspruch einlegen schon warum nicht.Aber wenn der AG und der WV diese MA als leitende eingestuft hat,gibt es doch gar keine Frage. Einspruch ablehnen,den An der Einspruch eingelegt hat ist schriftlich über das Ergebnis zu informieren.Unverzüglich und ohne Verzögerung. Bergründen braucht man dies nicht. Nicht vergessen über den Einspruch eine Niederschrift zu erstellen,und zu den Wahlunterlagen nehmen. Wichtig für nach der Wahl,falls nochmals angefochten wird.
23.03.2006 um 15:13 Uhr
Nochmal Hallo,
muss mich korrigieren.Du hast Recht,wenn die leitenden nach §18a festgestellt wurden,kann es hier keinen Einspruch geben.
Fittig WO §2 rn3
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