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stellvertretender Schwerbehindertenvertreter - Kollegen zu Terminen bei verschiedenen Ämtern begleiten?

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weisleb1
Feb 2019 bearbeitet

Hallo , ich bin seit 06.11.2006 stellvertretender Schwerbehindertenvertreter bei uns in der Firma. Darf ich Schwerbehinderte Kollegen bzw. Kolleginen zu Terminen bei verschiedenen Ämtern begleiten ?

Und noch eine zweite Frage:

Ich habe vom Arzt und der Firmenleitung seit ca. 2 Jahren eine Art Befreiung über Schichtarbeit ( Krankheitsbedingt ) .

Wir haben vor ca. einem Jahr einen neuen Logistikleiter bekommen und bei jeder Gelegenheit , wie z. B. Beurteilungsgesprächen , ERA-Eingruppierung , u.s.w. werde ich immer wieder darauf hingewiesen : Sie sind ja nicht flexibel, sie können ja keine Schicht machen. Wenn sie aber von sich aus sagen ich gehe auf Schicht , dann könnte man da mit Sicherheit etwas machen.

Wie soll ich damit umgehen??

Da der Personalchef mich aber , eh schon auf dem kicker hat, kann ich mir nicht viel erlauben .

Hallo ich habe damit gemeint , das man an meiner Entlohnung oder ERA-Einstufung etwas machen könnte.

13.58002

Community-Antworten (2)

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Dana

24.11.2006 um 12:49 Uhr

also zu deiner ersten frage. die sbv besteht ja aus dem vorsitzenden und seinen stellvertretern. die stellvertreter der sbv sind sinngemäß den ersatzmitgliedern eines betriebsrats gleichgestellt. also hat sich der vorsitzende in erster linie darum zu kümmern. ALLERDINGS ist der vorsitzende verhindert, übernimmst du seine aufgaben. wenn der sb mitarbeiter nicht mit dem vorsitzenden kann, würde ich vorsichtig und diplomatisch mit dem vorsitzenden reden, ob du nicht besser den mitarbeiter begleitest.

zum zweiten, wenn dur von der schichtarbeit krankheitsbedingt befreit bist, musst du keine schichten machen. was meinst du mit der äußerung des chefs "...dann könnte man mit sicherheit etwas machen."?

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Angi1

24.11.2006 um 13:40 Uhr

Hallo Weisleb1,

schau Dir bitte § 95 SGB IX an. Dort findest Du die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung.

Das Begleiten von schwerbehinderten Kollegen zu Terminen bei Ämtern ist dort nicht aufgeführt.

MfG Angi1

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