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Kürzung des Stundenlohnes nach Versetzung?

L
laszlo
Jan 2018 bearbeitet

Sachverhalt:

Mitarbeiter A hat jahrelang als Montageleiter im Betrieb XY gearbeitet. Bedingt durch eine Krebserkrankung konnte er eine längere Zeit in dieser Position nicht arbeiten; die Stelle wurde daraufhin mit dem Mitarbeiter B (aus dem eigenen Betrieb besetzt).

Nach der Krankheit ist Mitarbeiter A wieder im Unternehmen beschäftigt und arbeitet nun als Monteur in einer angrenzenden Abteilung. Eine Rückkehr auf seine alte Stelle ist nicht mehr möglich. Diesem Vorhaben hat Mitarbeiter A auch zugestimmt und bis zum jetzigen Zeitpunkt auch weiterhin denselben Stundenlohn, wie vor seiner Erkrankung erhalten.

Jetzt unterbreitet die Personalabteilung ihm einen neuen Vertrag für die „neue“ Stelle, mit einem geringeren Stundenlohn (- 2.00 Euro/Stunde). Begründung der PL, auch mit der Reduzierung sei er noch im oberen Drittel der Monteure angesiedelt.

Nun die Frage: Kann man ihn einfach so zurückstufen; wie kann und soll der Mitarbeiter A reagieren.

Danke für Eure Stellungnahme!

3.58502

Community-Antworten (2)

F
feus

23.11.2006 um 15:30 Uhr

der alte arbeitsvertrag von a hat doch weiterhin wirkung. an seiner stelle sollte er nichts unternehmen. er kann aber auch nicht verlangen, seine alte stelle wieder zu bekommen. ist ja ähnlich wie eine mitarbeiterin, die aus dem mutterschutz zurück kehrt. sie ist unter gleichen bedingungen (lohn, ulraub etc.) weiter zu beschäftigen, hat aber kein anrecht auf die "alte stelle"

L
laszlo

23.11.2006 um 17:29 Uhr

Danke für den Hinweis...

gibt es hierzu ein Gesetzestext den man zur Hilfe heranziehen kann?

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