Hallo Kolleginne und Kollegen Betriebsräte,

Habe im Handbuch "Betriebsverfassungsgesetz" im §87, RN2 folgenden Text gefunden:
Der AN behält seinen bisherigen Lohnzahlungsanspruch (insbesondere auf Zuschläge), wenn ihn der AG unter Verletzung des MBR von der Wechsel- in die Normalschicht abordnet (BAG, BB03, 740; LAG Nds., NZA-RR 05, 589).

Hat zufällig das genaue Aktenzeichen des BAG oder die Texte aus den Zeitschriften (BB=Fachzeitschrift Betriebsberater; NZA-RR=Fachzeitschrift NZA-Rechtssprechungs-Report-Arbeitsrecht) zur Hand?