W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifumstellung BAT - TVöD: Hat BR Recht auf Einsicht der Gehaltshöhen aller Mitarbeiter?

H
helen
Okt 2021 bearbeitet

Zur Tarifumstellung von BAT auf TVöD wurde in unserer Firma (GmbH) eine betriebliche Kommission (Mitglieder Betriebsrat, gewählte Mitarbeiter) gebildet.

Nun habe ich folgende Frage:

Hat der Betriebsrat das Recht, Einsicht in die derzeitigen Gehaltshöhen aller Mitarbeiter zu bekommen, um die Umstellung entsprechend mitgestalten zu können?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort(en).

3.44902

Community-Antworten (2)

N
nidis

23.11.2006 um 12:20 Uhr

Die tarifliche Umstellung entspricht einer neuen Eingruppierung und ist deshalb für jeden MA beim BR gemäß § 99 BetrVG zu beantragen. Da ihr die BAT Gehaltshöhe zur Stufeneinteilung in den TVöD benötigt, muß der AG euch die Gehaltshöhe eurer MA nennen. Ansonsten seid ihr nicht ordentlich unterrichtet und könnt keine korrekte Eingruppierung vornehmen.

K
K.Etzer

23.11.2006 um 14:17 Uhr

Die Umstellung entspräche möglicherweise nicht einer neuen Eingruppierung, wenn es einen Überleitungstairfvertrag gibt, de die Einzelheiten regelt. Dann wird nämlich nicht eingruppiert, sondern nur übergeleitet.

Ist das bei euch der Fall?

Ihre Antwort