Tarifumstellung BAT - TVöD: Hat BR Recht auf Einsicht der Gehaltshöhen aller Mitarbeiter?
Zur Tarifumstellung von BAT auf TVöD wurde in unserer Firma (GmbH) eine betriebliche Kommission (Mitglieder Betriebsrat, gewählte Mitarbeiter) gebildet.
Nun habe ich folgende Frage:
Hat der Betriebsrat das Recht, Einsicht in die derzeitigen Gehaltshöhen aller Mitarbeiter zu bekommen, um die Umstellung entsprechend mitgestalten zu können?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort(en).
Community-Antworten (2)
23.11.2006 um 12:20 Uhr
Die tarifliche Umstellung entspricht einer neuen Eingruppierung und ist deshalb für jeden MA beim BR gemäß § 99 BetrVG zu beantragen. Da ihr die BAT Gehaltshöhe zur Stufeneinteilung in den TVöD benötigt, muß der AG euch die Gehaltshöhe eurer MA nennen. Ansonsten seid ihr nicht ordentlich unterrichtet und könnt keine korrekte Eingruppierung vornehmen.
23.11.2006 um 14:17 Uhr
Die Umstellung entspräche möglicherweise nicht einer neuen Eingruppierung, wenn es einen Überleitungstairfvertrag gibt, de die Einzelheiten regelt. Dann wird nämlich nicht eingruppiert, sondern nur übergeleitet.
Ist das bei euch der Fall?
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