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Nochmal TVöD - was wenn ein Teil der Belegschaft ( BAT) auf die Leistungszulage verzichten muß, zugunsten anderer Lohngruppen?

L
Lotus
Okt 2021 bearbeitet

Nochmal TVöD.

Hallo Kölner, danke für Deine Antwort. Ich hätte aber gern noch mehr Info.

Was ist, wenn ein Teil der Belegschaft ( BAT) auf die Leistungszulage verzichten muß, zugunsten anderer Lohngruppen. darf der AG dies? Wie in vielen Betriebe ( Pflege ) wurdeauch bei uns eine gGmbH gegründet um die Löhne abzusenken. Hierfür entwickeln wir gerade die Entgeldgruppen. Unsere Forderung ist: nicht mehr als 5% Absenkung zum TVöD. Dies ist schon ein riesiger Kampf für den Betriebsrat. Nun soll der BAT für die übrigen MA abgelöst werden. Welches Risiko geht der MA( BAT) ein, wenn er auf die Leistungszulage verzichtet? Gruß Lotus

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

17.04.2007 um 14:18 Uhr

@Lotus Das ist ein wenig viel zu klären! Vor allem Ihr bewegt Euch im Individualrecht. Kollektiv könnt Ihr gar nichts regeln! Bei Bedarf musst Du über email kommen.

Achja: Die LOB umwandeln geht so wie sie im TVöD steht gar nicht umzuwandeln!

W
Waschbär

17.04.2007 um 15:44 Uhr

Lotus.

http://www.tvoed-office.de/DataCenter/News/1158311223.23/Downloads/Dienstvereinbarung.pdf

p.s laut RA den ich aber nur ganz kurz gesprochen habe und nicht sicher bin ob er mich richtig verstanden habe > Wer kein Leistungentgeld will bekommt auch keins und darin besteht auch die Gefahr (weniger Geld) ???

L
Lotus

17.04.2007 um 16:38 Uhr

Hallo Kölner, was heißt "LOB umwandeln geht so wie sie im TVöD steht" gar nicht umzuwandeln?

Ich weiß, dass es sich um ein Individualrecht handelt, aber es wurde dem BR zur Zustimmung vorgelegt. Jetzt haben wir gesehen, dass es in der Pflege unterschiedliche Arbeitsverträge gibt. In einem steht: Die Bestimmungen des BAT und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen - hier wäre es die dynamische Überweisung. In anderen Verträgen steht: Soweit in diesen Allgemeinen Arbeitsbedingungen auf Regelungen des BAT Bezug genommen wird, gilt der BAT in seiner jeweiligen Fassung. Welcher Anspruch ergibt sich hier bei Übernahme des TVöD? In der Hauswirtschaft, wird Bezug auf MTL 2 genommen. Gruß Lotus

J
JoK

17.04.2007 um 21:29 Uhr

Hallo waschbaer,

http://www.tvoed-office.de/DataCenter/News/1158311223.23/Downloads/Dienstvereinbarung.pdf

Diese Dienstvereinbarung sollte kein Personalrat unterschreiben, da hier im wesentlichen nur die Vorstellungen der KAV verwirklicht werden.

p.s laut RA den ich aber nur ganz kurz gesprochen habe und nicht sicher bin ob er mich richtig verstanden habe > Wer kein Leistungentgeld will bekommt auch keins und darin besteht auch die Gefahr (weniger Geld) ???

Die Leistungsentgelte nach § 18 TVoeD werden aus "umgewandelten Entgeltbestandteilen" finanziert (z.B. durch den Wegfall des Urlaubsgeldes). Im Klartext: die Beschaeftigten finanzieren das Budget fuer die Leistungsentgelte und duerfen sich dann wieder einen Anteil erarbeiten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derjenige, der - z.B. im Rahmen des Systematischen Leistungsbewertung (SLB)- die ueber dem Durchschnitt liegende Leistung nicht erbringt weniger Geld erhaelt. Diese Leistungsentgelte werden zusaetzlich zum normalen Entgelt gewaehrt.

Ob die Teilnahme am System der Leistungsentgelte freiwillig ist duerfte von der abgeschlossenen Dienstvereinbarung abhaengen. Laut § 18 TVoeD ist nur der Abschluss einer Zielvereinbarung freiwillig, die SLB unterliegt tarifvertraglich nicht dem Prinzip der Freiwilligkeit.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

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