Resturlaub - bis wann nehmen?
Hallo, bei uns im Gremium wurde darüber diskutiert, dass es eine Gesetzesänderung gibt die besagt, der Urlaub muss bis 31.12. genommen werden. Eine Verlängerung des Urlaubsanspruches (wie bisher) bis 31. März des Folgejahres sei nicht mehr möglich. Weiß Jemand Näheres und wo finde ich die entsprechende Literatur darüber. Vielen Dank für Eure Hilfe Waupe1
Community-Antworten (1)
23.11.2006 um 09:33 Uhr
BUrlG § 1 Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Waupe1, eine gesetzliche Änderung ist mir nicht bekannt. Auch endet ein Kalenderjahr nach wie vor am 31.12..
Verwandte Themen
Bis wann muss man einen krankheitsbedingten Resturlaub aus dem Vorjahr nehmen ?
ÄlterHallo zusammen, bis wann muss ein Arbeitnehmer, der in 2023 bis März 2024 erkrankt war, seinen Resturlaub aus 2023 nehmen ? Person ist seit 18.03.24 wieder im Einsatz und plant für dieses Jahr nur s
Übertragung von Resturlaub
ÄlterUrlaubsübertragung von Resturlaub wir haben einen Kollegen der seinen Resturlaub aus 2014, 2014 beantragt und ab dem 02.01.2015 genommen hat. Es gab ein Schreiben des Arbeitgebers in dem auf den Ve
Resturlaub übertragen
ÄlterResturlaub ins neue Jahr übertragen. Mein Problem: Aufgrund betrieblicher Belange habe ich immer mein Resturlaub am Ende vom Jahr per Email gemäß § 7 Absatz 4 BUrlG ins neue Jahr seit Jahren übertrag
Aktueller Jahresurlaub wird zuerst verrechnet
ÄlterIn unserem Unternehmen verfällt laut BV der Urlaub aus dem Vorjahr am 30.09. Circa 21 von 30 Tagen sind Betriebsferien, über den Rest können wir frei verfügen. Es wird jedoch immer der Urlaub des akt
Resturlaub hier: Antritt im Dezember - steht irgendwo schriftlich dass wenn man den Urlaub im alten Jahr antritt, der Resturlaub nicht verfällt?
ÄlterHallo zusammen, ich haben noch Resturlaub zu nehmen und möchte diesen von Weihnachten an, bis einschließlich 05.01.2009 nehmen. Gibt es irgendwo schriftlich das wenn man den Urlaub im alten Jahr