Hallo,
bei uns im Gremium wurde darüber diskutiert, dass es eine Gesetzesänderung gibt die besagt, der Urlaub muss bis 31.12. genommen werden. Eine Verlängerung des Urlaubsanspruches (wie bisher) bis 31. März des Folgejahres sei nicht mehr möglich.
Weiß Jemand Näheres und wo finde ich die entsprechende Literatur darüber.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Waupe1