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Resturlaub - bis wann nehmen?

W
Waupe1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Gremium wurde darüber diskutiert, dass es eine Gesetzesänderung gibt die besagt, der Urlaub muss bis 31.12. genommen werden. Eine Verlängerung des Urlaubsanspruches (wie bisher) bis 31. März des Folgejahres sei nicht mehr möglich. Weiß Jemand Näheres und wo finde ich die entsprechende Literatur darüber. Vielen Dank für Eure Hilfe Waupe1

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Community-Antworten (1)

F
Fayence

23.11.2006 um 09:33 Uhr

BUrlG § 1 Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Waupe1, eine gesetzliche Änderung ist mir nicht bekannt. Auch endet ein Kalenderjahr nach wie vor am 31.12..

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