Erstellt am 22.11.2006 um 15:13 Uhr von Lotte
Miparix,
hat er der Firma während der drei Monate seine Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt?
Erstellt am 22.11.2006 um 15:15 Uhr von Miparix
Er hat auf Wiedereinstellung geklagt.
Erstellt am 22.11.2006 um 15:22 Uhr von Lotte
Miparix,
ist klar, aber hat er seine Arbeitsleistung in den 3 Monaten wo der Prozess noch nicht entschieden war, zur Verfügung gestellt? Oder hat er kein Gehalt für diese Zeit bezogen?
Erstellt am 22.11.2006 um 15:42 Uhr von Miparix
Ja, er hat Geld bekommen. Jedenfalls im Nachhinein. Er hat Geld vom Finanzamt bekommen, welches er jetzt zurückzahlen musste. Die Firma hat ihm die drei Monate Lohn ausgezahlt.
Erstellt am 22.11.2006 um 16:16 Uhr von Fayence
Och, das Finanzamt zahlt in einem solchen Fall? Ist mir ja ganz neu!
Der gewonnene Kündigungsschutzprozess stellt Deinen Kollegen doch so, als ob er nie aus dem Betrieb ausgeschieden wäre. Demnach kann ich die Verwirkung eines Urlaubsanspruches nicht erkennen.
Durchsetzen kann er seinen Anspruch allerdings nur durch eine erneute "Klage" vor dem Arbeitsgericht.
Erstellt am 22.11.2006 um 16:20 Uhr von Miparix
Ich meine natürlich das Arbeitsamt. sorry.
Gibt es ein Gesetz oder ein Urteil, womit wir unseren AG schon mal ein bishen unter Druck setzten könnten?
Erstellt am 22.11.2006 um 20:51 Uhr von harald
er hat wärend der zeit ja keinen urlaub gehabt sondern dem arbeitsmarkt zur verfügung gestanden. ich selbst war gerade fast 6 monate drausen und mir steht der ganze jahresurlaub noch zu. der anwalt der die klage geführt hat erledigt auch das