Hallo,

bei der Abstimmung zu einer Wiedereinstellung (ehemaliger Mitarbeiter) hat es mehr Enthaltungen als Zustimmungen gegeben. Damit vom Ergebnis her eine Ablehnung der Wiedereinstellung soweit ich informiert bin.
Der Arbeitgeber muss über Grund/Gründe informiert werden. Die Person war bei der ersten Anstellung oftmals (sehr) unfreundlich gegenüber anderen Mitarbeitern. Daher wohl die ablehnende Haltung zur Wiedereinstellung.

Reicht dies als Begründung aus? In der Literatur (Betriebsrat-Praxis) wurde etwas wie "Betriebsfrieden stören" nicht als Grund erwähnt. Ist recht komplex die Situation. Handelt sich um Mitarbeiter, der mit dem Management befreundet ist. Ansonsten käme wohl kein Chef auf die Idee eine so bekannte Person wieder ins Unternehmen zu holen.

Wie kann in diesem Fall die Begründung aussehen, damit sie "rechtens" ist?