Abstimmung bei Einstellung - womit kann BR eine Ablehnung begründen?
Hallo,
bei der Abstimmung zu einer Wiedereinstellung (ehemaliger Mitarbeiter) hat es mehr Enthaltungen als Zustimmungen gegeben. Damit vom Ergebnis her eine Ablehnung der Wiedereinstellung soweit ich informiert bin. Der Arbeitgeber muss über Grund/Gründe informiert werden. Die Person war bei der ersten Anstellung oftmals (sehr) unfreundlich gegenüber anderen Mitarbeitern. Daher wohl die ablehnende Haltung zur Wiedereinstellung.
Reicht dies als Begründung aus? In der Literatur (Betriebsrat-Praxis) wurde etwas wie "Betriebsfrieden stören" nicht als Grund erwähnt. Ist recht komplex die Situation. Handelt sich um Mitarbeiter, der mit dem Management befreundet ist. Ansonsten käme wohl kein Chef auf die Idee eine so bekannte Person wieder ins Unternehmen zu holen.
Wie kann in diesem Fall die Begründung aussehen, damit sie "rechtens" ist?
Community-Antworten (4)
16.10.2006 um 21:10 Uhr
Ihr müst mal den §99 BetrVG nehmen dort ist eine aufstellung wann der BR seine zustimmung zur baabsichtigten Einstellung verweigern kann ..... der Katalog der da aufgeführt ist, ist abschielßend also dürft ihr nur die Zustimmung verweigern wenn einer der Punkte zutrifft.
16.10.2006 um 21:14 Uhr
Die Widerspruchsgründe sind abschließend im § 99 BetrVG geregelt. Hier wäre auch eine Verweigerung der Zustimmung wegen Störung des Betriebsfriedens möglich, das aber auch nur unter Beachtung der dort genannten Vorgaben. Ob die vorgegebenen Verweigerungsgründe für Euch ausreichend sind, müsstet ihr prüfen
16.10.2006 um 22:18 Uhr
Ramses, wen willst Du denn in diesem Fall neu wählen? Den BR? ;-)))
17.10.2006 um 00:24 Uhr
Ramses, jetzt wird mir klar, warum es wieder soviele Wahlfragen gibt: Die folgen alle Deinen Empfehlungen
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