W.A.F. LogoSeminare

Überstunden durch Arbeit über 10 Stunden täglich - gerichtliche Firmenschließung wegen ständiger Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?

O
olivia
Jan 2018 bearbeitet

unsere Geschäftsleitung läßt immer wieder eine Person länger als 10 Stunden täglich arbeiten zum Teil 12-14 Stunden und duldet das schon über ein Jahr lang. Was kann das für die Firma für Folgen haben. Ich habe gehört wenn das zur Anzeige kommt kann das Gericht unserer Firma schließen. Stimmt das?

5.24708

Community-Antworten (8)

R
Rolfo2

22.11.2006 um 15:55 Uhr

Mit Sicherheit wird nicht gleich die Firma dicht gemacht, aber das Gewerbeaufsichtsamt verhängt da ganz schöne Geldbußen. Den Kollegen/in solltet ihr aber mal aufklären, wenn was passiert ( Arbeitsunfall ) hat er Probleme mit der Berufsgenossenschaft, die wird unter Umständen die Leistung verweigern und ob dann der Arbeitgeber einspringt ist mehr als fraglich. Wenn du Betriebsrätin bist stell das ab. Verweis deinen AG auf dasArbeitszeitgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften. Auch ein kleiner Wink mit dem Gewerbeaufsichtsamt tut da schnell Wunder.

RI
Ramses II

22.11.2006 um 23:20 Uhr

"Den Kollegen/in solltet ihr aber mal aufklären, wenn was passiert ( Arbeitsunfall ) hat er Probleme mit der Berufsgenossenschaft, die wird unter Umständen die Leistung verweigern "

Das ist UNSINN! UNSINN!! UNSINN!!!

Siehe § 7 (2) SGB VII !!!!

O
olivia

23.11.2006 um 09:30 Uhr

diese Person ist arbeitssüchtig sie ist die ganze nahct hier manschmal bis 4 Uhr morgends und hat dieses Jahr schon über 800 Überstunden will auch kein Geld dafür. Der Chef hat mit ihr gesprochen und es ändert sich nichts.

K
kandesbutzler

23.11.2006 um 13:36 Uhr

der jew. Vorgesetzte hat die Verpflichtung das seine MA sich an das AZG halten - sonst bekommt dieser bei Unfällen Probleme.

Nach Hause schicken den MA nach 10 Stunden - fertig !

ggf spielen aber ganz andere Faktoren eine Rolle ( Angst um Arbeitsplatz , Probleme privat .... )

Arbeitsgeil ohne Interesse an mehr Geld oder Karriere .. wo gibt es denn sowas ?

L
Lotte

23.11.2006 um 13:39 Uhr

kandesbutzler, Frage wäre dann natürlich, ob derart freiwillig (sozusagen ehrenamtlich) geleistete Tätigkeit noch unter das ArbZG fällt ;-)

H
Heini

23.11.2006 um 23:18 Uhr

Lotte, guter Tipp, künftig werden alle gesetzeswidrigen Arbeitszeiten als ehrenamtliche Tätigkeiten ausgewiesen. Stelle mir gerade in einem Stahlwerk den Stahlkocher vor, der am super heißen Hochofen steht und ehrenamtlich den Stahl kocht.

Aber, die Gedanken sind ja bekanntlich frei !!

H
Heini

23.11.2006 um 23:27 Uhr

olivia, der Arbeitgeber darf gesetzeswidrige Arbeitszeiten weder anordnen noch annehmen.

Siehe Bußgeldvorschriften § 22 Arbzg:

www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html

Siehe Strafvorschriften § 23 ArbzG:

www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__23.html

L
Lotte

24.11.2006 um 00:06 Uhr

Heini, ich finde Du solltest 8th_man (Beitrag 10364)jetzt nochmal meine Antwort in Englisch geben ;-)))

Wenn der Stahlkocher unentgeldlich und freiwillig kocht? Da wäre dann irgendwann die Frage nach der Zulässigkeit aus anderen Gründen zu stellen, aber ArbZG? Im oben genannten Fall ist es ja so: "und hat dieses Jahr schon über 800 Überstunden will auch kein Geld dafür"

Olivia, aber Scherz beiseite, der AG hat das Hausrecht und wenn er nicht will, dass sie arbeitet, ob nun freiwillig oder nicht, hat sie das auch nicht zu tun.

Ihre Antwort