Überstunden durch Arbeit über 10 Stunden täglich - gerichtliche Firmenschließung wegen ständiger Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz?
unsere Geschäftsleitung läßt immer wieder eine Person länger als 10 Stunden täglich arbeiten zum Teil 12-14 Stunden und duldet das schon über ein Jahr lang. Was kann das für die Firma für Folgen haben. Ich habe gehört wenn das zur Anzeige kommt kann das Gericht unserer Firma schließen. Stimmt das?
Community-Antworten (8)
22.11.2006 um 15:55 Uhr
Mit Sicherheit wird nicht gleich die Firma dicht gemacht, aber das Gewerbeaufsichtsamt verhängt da ganz schöne Geldbußen. Den Kollegen/in solltet ihr aber mal aufklären, wenn was passiert ( Arbeitsunfall ) hat er Probleme mit der Berufsgenossenschaft, die wird unter Umständen die Leistung verweigern und ob dann der Arbeitgeber einspringt ist mehr als fraglich. Wenn du Betriebsrätin bist stell das ab. Verweis deinen AG auf dasArbeitszeitgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften. Auch ein kleiner Wink mit dem Gewerbeaufsichtsamt tut da schnell Wunder.
22.11.2006 um 23:20 Uhr
"Den Kollegen/in solltet ihr aber mal aufklären, wenn was passiert ( Arbeitsunfall ) hat er Probleme mit der Berufsgenossenschaft, die wird unter Umständen die Leistung verweigern "
Das ist UNSINN! UNSINN!! UNSINN!!!
Siehe § 7 (2) SGB VII !!!!
23.11.2006 um 09:30 Uhr
diese Person ist arbeitssüchtig sie ist die ganze nahct hier manschmal bis 4 Uhr morgends und hat dieses Jahr schon über 800 Überstunden will auch kein Geld dafür. Der Chef hat mit ihr gesprochen und es ändert sich nichts.
23.11.2006 um 13:36 Uhr
der jew. Vorgesetzte hat die Verpflichtung das seine MA sich an das AZG halten - sonst bekommt dieser bei Unfällen Probleme.
Nach Hause schicken den MA nach 10 Stunden - fertig !
ggf spielen aber ganz andere Faktoren eine Rolle ( Angst um Arbeitsplatz , Probleme privat .... )
Arbeitsgeil ohne Interesse an mehr Geld oder Karriere .. wo gibt es denn sowas ?
23.11.2006 um 13:39 Uhr
kandesbutzler, Frage wäre dann natürlich, ob derart freiwillig (sozusagen ehrenamtlich) geleistete Tätigkeit noch unter das ArbZG fällt ;-)
23.11.2006 um 23:18 Uhr
Lotte, guter Tipp, künftig werden alle gesetzeswidrigen Arbeitszeiten als ehrenamtliche Tätigkeiten ausgewiesen. Stelle mir gerade in einem Stahlwerk den Stahlkocher vor, der am super heißen Hochofen steht und ehrenamtlich den Stahl kocht.
Aber, die Gedanken sind ja bekanntlich frei !!
23.11.2006 um 23:27 Uhr
olivia, der Arbeitgeber darf gesetzeswidrige Arbeitszeiten weder anordnen noch annehmen.
Siehe Bußgeldvorschriften § 22 Arbzg:
www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
Siehe Strafvorschriften § 23 ArbzG:
24.11.2006 um 00:06 Uhr
Heini, ich finde Du solltest 8th_man (Beitrag 10364)jetzt nochmal meine Antwort in Englisch geben ;-)))
Wenn der Stahlkocher unentgeldlich und freiwillig kocht? Da wäre dann irgendwann die Frage nach der Zulässigkeit aus anderen Gründen zu stellen, aber ArbZG? Im oben genannten Fall ist es ja so: "und hat dieses Jahr schon über 800 Überstunden will auch kein Geld dafür"
Olivia, aber Scherz beiseite, der AG hat das Hausrecht und wenn er nicht will, dass sie arbeitet, ob nun freiwillig oder nicht, hat sie das auch nicht zu tun.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Zahlen Durcheinander
ÄlterHallo Leute! Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-). Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige
Schichtübergabezeit Überlappungszeit = Arbeitszeit? oder unbezahlt?
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, ich habe aber eine Frage/Anliegen, für das ich nirgens eine Antwort finde. Evt. können Sie mir hierzu weiterhelfen. Folgendes: Ein Vollkonti-Schichtbetrieb als Einze
AG dokumentiert Mehrarbeit nicht
ÄlterWir haben Vertrauensarbeitszeit. Die MA führen ihre Arbeitszeiten in einem Controlling-System auf. Dieses System dient ausschließlich eine interne Verrechnung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat absi
Überstunden Schwerbehinderte MA (Teilzeit)
ÄlterHallo Ihr Lieben, Problem: Eine Schwerbehinderte Kollegin, eingestellt in TZ, möchte an manchen Tagen, wenn sie sich danach fühlt Überstunden leisten. Ihre Gruppenleitung erlaubt das aber nich