Erstellt am 21.05.2006 um 09:04 Uhr von Kölner
Das ist ja was:
Hier wird ein Wahlbetrug dargestellt, in einem anderen fred ein Organisationsproblem/Mitteilungsproblem des amtierenden BR und in einem dritten eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem amtierenden BR.
Frage:
Was soll das?
Erstellt am 21.05.2006 um 11:24 Uhr von Fayence
Kölner,
Du musst aber schon zugegen, dass der Umgang mit diesem Listenvorschlag stinkt!
Aphelion,
ein Gericht stoppt eine laufende Wahl nur dann, wenn eine Wahl mit hoher Wahrscheinlichkeit als "Nichtig" erklärt würde, was bei Euch jedoch nicht der Fall sein würde.
Eine Wahlanfechtung ist gerechtfertigt, wenn durch z.B. eine verzögerte Prüfung der Vorschlagsliste die Einreichung einer neuen oder ergänzten (Stichwort: heilbarer Mangel) Liste verhindert worden ist.
Und die Pflicht der unverzüglichen Prüfung eines eingereichten Wahlvorschlags, wird zum Ende der Einreichungsfrist von Gerichten sicherlich eng gesehen.
Überdies muss der WV den Listenführer schriftlich und unter Angabe der Mängel in Kenntnis eines ungültigen oder zu beanstanden Wahlvorschlags setzen. Heilbare Mängel können nach Erhalt der Mitteilung innerhalb von 3 Arbeitstagen korrigiert werden.
Erstellt am 21.05.2006 um 12:08 Uhr von Kölner
Fayence
Du musst aber schon zugeben, dass es ein wenig merkwürdig ist, wenn alles auf einen Schlag passiert - das stinkt auch ein wenig und riecht verdammt nach unzufriedenen-Wahlberwerber-der-alles-probiert-um-ein-opportunes-Wahlergebnis-herzustellen, oder etwa nicht?
Erstellt am 21.05.2006 um 12:31 Uhr von Fayence
Kölner,
in diesem Fall kann ich den "unzufriedenen Wahlbewerber" jedoch verstehn, zumal direkt agiert wurde!
Erstellt am 21.05.2006 um 16:13 Uhr von Heini
Seit ihr der Meinung, dass eure Liste ok ist solltet ihr sofort beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass eure Liste gültig ist und an der Wahl teilnimmt. Diesen Antrag kann der Listenführer der Liste bei dem zuständigen ArbG stellen.
Erstellt am 21.05.2006 um 19:09 Uhr von Fayence
Heini,
und sehend sind die Einäugigen unter den Blinden! Siehe 29660:
"Vor gericht waren wir schon da wurde dieser einwand abgelehnt weil sonst das wahlverfahren unterbrochen werden müsse oder verschoben werden müsse..."