Arglistige Täuschung vom Wahlvorstand. Was tun?
Unsrere Wählerliste weiste einen Fehler auf.´2tage vor Fristende reichten wir die liste ein. Am nächsten Tag um 12uhr mittags hat der Wahlvorstand "dokumentiert"das diese liste fehler aufweist und so nicht zur wahl zugelassen werden kann. Etwa 3stunden später kamen vertreter der Liste in das Büro und denen wurde nach nachfrage nicht gesagt das die Liste fehler aufweist. Als die Frist zu ende war wurde das erst getan.Dies ist eine arglistige Täuschung in meinen Augen.Was können wir nun tun?Vor gericht waren wir schon da wurde dieser einwand abgelehnt weil sonst das wahlverfahren unterbrochen werden müsse oder verschoben werden müsse und das nun nicht mehr möglich ist.Habz ihr da erfahrungen diesbezüglich?
Community-Antworten (6)
21.05.2006 um 11:04 Uhr
Das ist ja was: Hier wird ein Wahlbetrug dargestellt, in einem anderen fred ein Organisationsproblem/Mitteilungsproblem des amtierenden BR und in einem dritten eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem amtierenden BR. Frage: Was soll das?
21.05.2006 um 13:24 Uhr
Kölner, Du musst aber schon zugegen, dass der Umgang mit diesem Listenvorschlag stinkt!
Aphelion, ein Gericht stoppt eine laufende Wahl nur dann, wenn eine Wahl mit hoher Wahrscheinlichkeit als "Nichtig" erklärt würde, was bei Euch jedoch nicht der Fall sein würde.
Eine Wahlanfechtung ist gerechtfertigt, wenn durch z.B. eine verzögerte Prüfung der Vorschlagsliste die Einreichung einer neuen oder ergänzten (Stichwort: heilbarer Mangel) Liste verhindert worden ist. Und die Pflicht der unverzüglichen Prüfung eines eingereichten Wahlvorschlags, wird zum Ende der Einreichungsfrist von Gerichten sicherlich eng gesehen.
Überdies muss der WV den Listenführer schriftlich und unter Angabe der Mängel in Kenntnis eines ungültigen oder zu beanstanden Wahlvorschlags setzen. Heilbare Mängel können nach Erhalt der Mitteilung innerhalb von 3 Arbeitstagen korrigiert werden.
21.05.2006 um 14:08 Uhr
Fayence Du musst aber schon zugeben, dass es ein wenig merkwürdig ist, wenn alles auf einen Schlag passiert - das stinkt auch ein wenig und riecht verdammt nach unzufriedenen-Wahlberwerber-der-alles-probiert-um-ein-opportunes-Wahlergebnis-herzustellen, oder etwa nicht?
21.05.2006 um 14:31 Uhr
Kölner, in diesem Fall kann ich den "unzufriedenen Wahlbewerber" jedoch verstehn, zumal direkt agiert wurde!
21.05.2006 um 18:13 Uhr
Seit ihr der Meinung, dass eure Liste ok ist solltet ihr sofort beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass eure Liste gültig ist und an der Wahl teilnimmt. Diesen Antrag kann der Listenführer der Liste bei dem zuständigen ArbG stellen.
21.05.2006 um 21:09 Uhr
Heini, und sehend sind die Einäugigen unter den Blinden! Siehe 29660:
"Vor gericht waren wir schon da wurde dieser einwand abgelehnt weil sonst das wahlverfahren unterbrochen werden müsse oder verschoben werden müsse..."
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