Täuschung des Kandidaten?
Am 29.04.26 sind unsere Wahlen. Jetzt und heute wurde durch einen Zufall erkannt, dass einer Kandidatin, welche sich auf Kur befindet (ihr Mann hat sich mit der Vorschlagsliste extra auf den Weg zu ihr gemacht, um die Unterschrift einzuholen), durch Täuschung mit der Aussage: "Die andere Vorschlagslisten sind schon voll. Unterschreibe hier, oder lass es ganz!" ein Platz als fast unmögliche Nachrückerfunktion überlassen. Die Kandidatin ist aufgrund Umstrukturierungen in der Firma auf Kündigungsschutz angewiesen und hat sich genötigt gefühlt hier zumindest etwas Schutz zu bekommen. Ein gewisses Grundvertrauen ging von dieser Kandidatin aus, weil diese, ihr präsentierter, Liste durch den Vorsitzenden und die Stellvertreterin des bestehenden Betriebsrates gepflegt wird. Ich, ebenfalls BR-Mitglied, habe durch Erfahrungen der letzten Jahre selber eine Liste erstellt, um die Machenschaften der jetzigen Vorsitzenden zukünftig verhindern zu können. Liegt hier eine Täuschung im eigentlichen Sinn vor? Wie können wir / kann ich hier agieren? Zeitlich ist es jetzt etwas knapp. Bitte helft mir, dieser Kandidatin zu helfen. Ich selbst, wie der noch amtierende Vorsitzende sind im Wahlvorstand. Also, um gegen ihn anzukommen, benötige ich dringendst Hilfe.
Community-Antworten (5)
15.04.2026 um 22:28 Uhr
Täuschung wahrscheinlich aber wohl nicht strafbar. Die Kollegin hat aber immer noch die Möglichkeit auf einer anderen zu kandidieren oder eine eigene zu erstellen. Dass sie dann auf zwei Listen steht ist kein Problem.
15.04.2026 um 22:58 Uhr
In 2 Wochen ist die Wahl. Die Listen sind fix. Da darf man nichts mehr ändern. Für eine extrige Liste ist es auch Wochen zu spät. Und auf 2 Listen darf man nicht stehen. Es geht mir nicht um strafbar oder so, sondern vielmehr um eine eventuelle Neustrukturierung des kompletten Wahlvorganges mit neuen Listen.
16.04.2026 um 09:24 Uhr
@Catweazle Da die Wahl ja schon in zwei Wochen stattfindet, ist das mit der anderen Liste wohl vorbei.
@>Martin< Im laufenden Wahlverfahren wird man jetzt wohl nichts mehr machen können. Getäuscht wurde sie wohl, strafrechtlich? keine Ahnung. Ob der Sachverhalt für eine Anfechtung reichen würde, Bei einer Listenwahl? Ich befürchte nein, aber das liegt dann in der Hand des Gerichts.
Ganz persönlich: ich habe meine Probleme mit Kandidaten, die das ausschließlich wegen eines Kündigungsschutzes tun. Ich bin selbst seit Jahren im BR und weiß, das jeder BR ggf. auch solche Mitglieder hat. Die machen aber die BR-Arbeit nicht leichter und stärken auch nicht das Ansehen des BR.
Da die Kandidatin aber auf Kur war, vielleicht hat sie ja solche Einschränkungen die einen GdB rechtfertigen würden. Ein Kündigungsschutz läuft da, nach meinem Wissenstand vorläufig schon ab den Tag der Antragsstellung. Und falls ihr eine SBV habt, so sind im Herbst ja dort Wahlen. Und SBV kann man auch werden, wenn man keinen GdB hat.
17.04.2026 um 11:42 Uhr
vielleicht nicht das fairste, aber am Ende wird man kaum was ändern.
Wenn dir die Kollegin so wichtig ist, hättest du sie ja wegen der Liste ansprechen können
18.04.2026 um 02:38 Uhr
@xyz68 Ich verstehe Deine Bedenken bezüglich des Kündigungsschutzgrundes. Auch ich habe solche Erfahrungen gemacht. In diesem Fall sind die Gegebenheiten etwas anders. Wir werden den Drops so lutschen müssen, da ein Aufrollen dieses Falles für viele Betroffenen sehr schwierig werden könnte. Es haben sich hierzu viele eine dementsprechende Meinung gebildet. Sehr gut und toll finde ich Deine Idee mit der SBV. Mit dem jetzigen besonderen Schutz können wir die Zeit bis zur SBV-Wahl überbrücken. Unser jetziger SBVler ist als körperlich arbeitender mit den ganzen bürokratischen Angelegenheiten ab und an überfordert und könnte mit ihr an der Seite dieses Defizit ausgleichen. Vielen Dank dafür!
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