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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit - Gesamtbetriebsvereinbarung Arbeitszeit von 40 Stunden für alle Mitarbeiter?

E
eschti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns soll in einer Gesamtbetriebsvereinbarung eine Arbeitszeit von 40 Stunden für alle Mitarbeiter vereinbart werden. Es ist aber so, daß Frauen in unserem Unternehmen nur 39 Stunden arbeiten brauchen und Männer 40 Stunden. Laut meines Kollegen würde sich für die Frauen nichts ändern, da in den Verträgen der Kolleginnen 39 Stunden vereinbart sind, welches ich aber auch erstmla prüfen möchte.

Können wir Einsicht in die Verträge der Kolleginnen nehmen? Ist die Ansicht meines GBR-Kollegen so richtig?

Bedanke mich im voaus für die Hilfe!!! eschti

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Community-Antworten (1)

N
nidis

22.11.2006 um 15:02 Uhr

Hallo Eschti! Nichts für ungut, aber ihr dürft keine Wochenarbeitszeit vereinbaren da dies unter den § 77 BetrVG fällt und ihr keine tariflichen Vereinbarungen treffen dürft. Wenn der AG die Arbeitszeiten ändern möchte, muß er dies mit Änderungskündigungen machen.

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