Wer ist zuständig?
Wer ist zuständig? In einem Unternehmen hat der Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Diese gilt für alle! Auch für die Betriebe ohne Betriebsrat. Es wurde unter anderem formuliert, dass Überstunden beim Betriebsrat genehmigt werden müssen, mit Begründung natürlich. Ist es Richtig bzw. Rechtskonform, dass für die Betriebe ohne Betriebsrat der Gesamtbetriebsrat dem Überstundenantrag zustimmen muss. Oder liegt hier bereits der Fehler in der Gesamtbetriebsvereinbarung.
Community-Antworten (2)
20.09.2012 um 19:01 Uhr
Hier müsste geprüft werden, ob der GBR diese GBV überhaupt abschließen konnte. Denn zuständig ist eigentlich der BR. Der GBR nur nach Beauftragung. Denn es ist kein Fall der NICHT von BR geregelt werden könnte.
Der GBR hat idR keine örtl. Zuständigkeit und keine MB besonders nicht in diesen Themen,
21.09.2012 um 10:47 Uhr
Ergänzend zu BRMetall. Der GBR kann auch in BR-losen Betrieben zuständig sein; aber eben nur im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Er kann in BR-losen Betrieben nicht die Aufgaben eines örtlichen BR übernehmen.
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