Erstellt am 22.11.2006 um 08:19 Uhr von H.M
Hallo,
Als "Freigestelltes" BR-Mitglied bist du nicht von deinem Arbeitgeber freigestellt, sondern nur von deiner eigentlichen Tätigkeit im Betrieb, was natürlich bedeutet, das der Urlaub nach wie vor beim AG beantragt werden muß und die Krankmeldung selbstverständlich nach wie vor beim AG erfolgt.
Auch für Freigestellte BR-Mitglieder ist nach wie vor der AG zuständig.
Erstellt am 22.11.2006 um 08:24 Uhr von Fayence
lola,
den Beitrag nochmal lesen! Deine Aussage ist da nämlich nicht nachzulesen.
P.S.
Aus dem BetrVG ergibt sich jedoch, dass ein BRM seine Verhinderung dem BRV bekannt zu geben hat, damit im erforderlichen Fall ein Ersatzmitglied herangezogen werden kann.
Erstellt am 22.11.2006 um 08:28 Uhr von Barbara
Krankmeldung, Urlaubsantrag , Abmeldung für BR -Arbeit - bei nicht freigestellten - der Arbeitgeber muss in der Lage sein die Arbeit neu zu organisieren , eine Arbeitskraft muss ersetzt werden für Vertretung muss gesorgt werden.
Ein freigestelltes BR- Mitglied verursacht keine Ausfälle (z.B. in der Produktion. )
Bei Krankheit , Urlaub oder BR- Arbei außerhalb des Betriebes zeigt er nur seine Abwesenheit an braucht aber keine Genehmigung.
Wem er die Abwesenheit anzeigen soll.
Würde ich sagen: wie es im Betrieb geregelt ist.