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Ausichtsratswahl Wahlberechtigte Drittelbeteiligungsgesetz

A
Alice
Nov 2016 bearbeitet

Drittelbeteilgungsgesetz zur Aufsichtsratswahl: Sind trainees auch wahlberechtigt. Gleiche Frage zu Praktikanten. Meiner Meinung Trainees ja, Praktikanten nein. Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar

@alter Hase: Danke für deine schnelle und umfangeiche Antwort. Hilft mir auf alle Fälle weiter!!!

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Community-Antworten (4)

A
AlterHase Akzeptiert

22.05.2013 um 11:18 Uhr

@alice

§ 5 (2) DrittelbG Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. § 7 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.

Das Wahlrecht nach dem Drittelbeteiligungsgesetz haben neben den unstreitig wahlberechtigten Arbeitnehmern z.B.:

Auszubildende, die 18 Jahre alt sind. Neben den eigentlichen Auszubildenden sind das auch Anlernlinge, Volontäre, Umschüler, Praktikanten, Werkstudenten und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Ausbildungsmaßnahmen.

Nur vorübergehend eingestellten Arbeiter und Angestellte (Aushilfskräfte), selbst wenn sie nur am Tag der Wahl im Betrieb arbeiten.

Reinigungskräfte, Packer, Versandarbeiter, Abrufkräfte, die unregelmäßig und dann nur wenige Stunden arbeiten.

Heimarbeitskräfte, die vorwiegend für den Betrieb tätig sind, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl vom Betrieb gerade keine Aufträge erhalten haben.

Tele-Arbeitnehmer, die zuhause für den Betrieb tätig sind.

Teilzeitbeschäftigte, selbst wenn sie aufgrund geringfügiger Stundenleistung nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Beamte, Soldaten, sowie sonstige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die von öffentlichen Arbeitgebern in Betriebe, die dem BetrVG unterliegen, abgeordnet werden.

Freie Mitarbeiter, wenn in Wirklichkeit aufgrund der tatsächlichen Arbeitsbedingungen eine persönliche Abhängigkeit und Einordnung in die Betriebsorganisation gegeben ist und auch fachliche Weisungen und Tätigkeitsziele vom Unternehmer bestimmt werden.

Leiharbeitskräfte, soweit ihr Einsatz für mehr als drei Monate vorgesehen ist.

Gekündigte bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer vorläufigen Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG bzw. nach einem erstinstanzlichen positiven Urteil.

In Elternzeit befindliche Beschäftigte.

K
Kölner

22.05.2013 um 11:03 Uhr

@alice Sind Trainees Arbeitnehmer? Praktikanten: Kommt drauf an....

N
Nachfrage

22.05.2013 um 12:21 Uhr

Was ist denn nun mit Trainees?

R
Rapper

22.05.2013 um 14:14 Uhr

Trainees gelten als normale Angestellte, die in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten in einem Unternehmen durch spezielle Programme alle Abteilungen des Unternehmens durchlaufen, um sie geziehlt aus eine bestimmte Funktion vorzubereiten. Sie sind somit auch Wahlberechtigt.

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