In unserer Firma wurden Jubiläen bisher überhaupt nicht gefeiert. Seit neusten gibt es für einige wenige Mitarbeiter eine vom AG organisierte Feier mit Sekt, Kuchen, Naschzeug und einem Geschenk.

Finden wir (der BR) prima! Uns stört nur, dass dies nur für einen sehr kleinen Kreis von Mitarbeiter durchgeführt wird.

Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Ist das vielleicht sogar eine erzwingbare Betreibsvereinbarung?
Uns geht's darum einheitliche Regeln zu vereinbaren, da sich einige Mitarbeiter schon etwas übergangen fühlen.

Im Fitting § 87 RN 443 bis 454 steht: "Der AG bestimmt die Höhe der freiwilligen Leistung, aber bei der Verteilung derselben hat der BR ein MBR."
Ist ein kleiner Empfang und ein geschenk eine freiwillige Leistung?


Gruß, ST