Erstellt am 29.05.2009 um 07:55 Uhr von Immie
@manfred
Ihr scheint einen schlauen AG zu haben.
Auch ein BR Büro muss bestimmte Kriterien erfüllen. Vielleicht könnt ihr ja dieses Büro ablehnen.
Ansonsten überlegt euch schon mal, ob es Gründe gegen die Zusammenlegung der Kollegen gibt,
da auch das zusammengelegte Büro bestimmte Standarts erfüllen muss.
So wie euer AG handelt, kann man euch nur raten, schnellstens Seminare zu besuchen.
Erstellt am 29.05.2009 um 21:20 Uhr von manfred
Das angebotene Zimmer ist als Betriebsratsbüro vollkommen ausreichend. Für das Zusammenlegen zu einem Büro haben wir schon Ablehnungsgründe gesucht , aber nichts gefunden (Arbeitsstättenverordnung? ist leider zu allgemein) Hat jemand noch einen anderen Tip? Vielen Dank!
Erstellt am 29.05.2009 um 22:15 Uhr von spartacus
Hallo Manfred,
was ist den "relativ klein" und was sind die "verschlechterten Arbeitsbedingungen"?
Gibt es Fakten? Evtl. muß eine neue Gefährdungsbeurteilung(siehe Arbeitsschutzgesetz) durchgeführt werden um alles beurteilen zu können?
Das sich die MA an euch wenden ist gut, besser wäre eine Beschwerde gem. § 84 BetrVg. Das Vorgehen des Br ist ja dann im §85 BetrVG geregelt.
Ich wünsche euch gutes gelingen in dieser Sache.