Bürozusammenlegung wegen Betriebsratsgründung
Wir haben erstmalig in unserem Betrieb einen Betriebsrat. Auf unsere Bitte um ein eigenes Büro wurde uns eines zur Verfügung angeboten, was zur Folge hat das zwei Mitarbeiterinen sich ein relativ kleines Büro teilen müssen um für uns eins zu räumen. Nun hat sich eine der Mitarbeiterinnen an uns gewandt und sich über die geplante Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu beschweren. Wie können wir uns verhalten? (P.S. Das Konfliktpotential haben wir vorher vermutet und dem Arbeitgeber alternative Räume vorgeschlagen, aber wir bekamen oben genannten Raum angeboten.)
Community-Antworten (3)
29.05.2009 um 09:55 Uhr
@manfred Ihr scheint einen schlauen AG zu haben. Auch ein BR Büro muss bestimmte Kriterien erfüllen. Vielleicht könnt ihr ja dieses Büro ablehnen. Ansonsten überlegt euch schon mal, ob es Gründe gegen die Zusammenlegung der Kollegen gibt, da auch das zusammengelegte Büro bestimmte Standarts erfüllen muss. So wie euer AG handelt, kann man euch nur raten, schnellstens Seminare zu besuchen.
29.05.2009 um 23:20 Uhr
Das angebotene Zimmer ist als Betriebsratsbüro vollkommen ausreichend. Für das Zusammenlegen zu einem Büro haben wir schon Ablehnungsgründe gesucht , aber nichts gefunden (Arbeitsstättenverordnung? ist leider zu allgemein) Hat jemand noch einen anderen Tip? Vielen Dank!
30.05.2009 um 00:15 Uhr
Hallo Manfred,
was ist den "relativ klein" und was sind die "verschlechterten Arbeitsbedingungen"?
Gibt es Fakten? Evtl. muß eine neue Gefährdungsbeurteilung(siehe Arbeitsschutzgesetz) durchgeführt werden um alles beurteilen zu können?
Das sich die MA an euch wenden ist gut, besser wäre eine Beschwerde gem. § 84 BetrVg. Das Vorgehen des Br ist ja dann im §85 BetrVG geregelt.
Ich wünsche euch gutes gelingen in dieser Sache.
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