Arbeitgeber schickt Kollegen zum MDK - darüber eine BV abschliessen?
Hallo zusammen,
bräuchte mal dringend Eure Hilfe. Bin Mitglied des BR, aber damit hatten wir noch nie zu tun. Ein Kollege von uns ist nach längerer Krankheit zum Medizinischen Dienst geschickt worden. Der hat zwar seine AU zu 100% bestätigt, jedoch möchten wir gerne wissen, ob hier irgendwo die Mitbestimmung greift. Kann man über den Besuch des MDK eine BV abschliessen oder kann hier der Arbeitgeber grundsätzlich immer alleine entscheiden wann er wen zum MDK schickt? Habt Ihr einen Paragraphen für uns, wo sowas drinsteht? Muss der AG den BR vor dem Besuch mit einbeziehen oder informieren? Danke Euch für Eure Hilfe!
Community-Antworten (4)
16.11.2006 um 17:01 Uhr
undico, der BR hat hier kein MBR. War der MA über 6 Wochen krank? Betriebliches Eingliederungsmanagement? § 84 SGB IX?
16.11.2006 um 17:15 Uhr
undico, um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen. KEIN Arbeitgeber kann einen AN zum MDK schicken.
SGB 5 § 275 Begutachtung und Beratung
"....Der Arbeitgeber kann verlangen, daß die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Die Krankenkasse kann von einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben."
16.11.2006 um 17:44 Uhr
"undico, um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen. KEIN Arbeitgeber kann einen AN zum MDK schicken. "
GANZ sicher?
16.11.2006 um 18:36 Uhr
Mit einem engelsgleichen Lächeln...
AG & KK in Personalunion? Hat Dir diese Vorstellung Dein diabolisches Grinsen in´s Gesicht gezaubert?
P.S. Ramses II = Martin Herrmann "Der Frauenflüsterer"?
"...diabolisches Grinsen, verblüffende Sprachspiele...ausgebuffte Dramaturgie...zieht bis zum Schluß in den Bann...Skurril-Entertainment vom Feinsten..."
All das, liebe ich so an Dir! ;-)))
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