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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kranke Mitarbeiter zum MDK

MB
mr big
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle,

bei uns müssen seid neuestem wiederholt Kollegen nach Krankschreibung zum MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen) und zwar auf Anforderung des AG, innerhalb einer Woche nach Krankschreibung. Für uns ist diese Vorgehensweise des AG Mobbing, weil der Gesundwerdung kontraproduktiv und den Kollegen pauschal Betrug unterstellt wird. Sollte der Betriebsrat hier von sich aus eingreifen oder ist er gar zu beteiligen wenn es um die Frage MDK geht? Eine BV Mobbing ist schon angedacht. Wie ist die rechtliche Lage?

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Community-Antworten (5)

A
Angi1

05.02.2008 um 11:13 Uhr

Hallo Mr. Big,

Jeder Arbeitgeber kann, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestehen, verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des sog. Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes kann der Beweiswert des Attestes erschüttert werden. Zweifel bestehen dann, wenn Versicherte auffällig häufig, auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag nach Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Atteste aufgefallen ist. Die Praxis zeigt allerdings, dass diese Überprüfung nur in den seltensten Fällen tatsächlich zu einer Neubewertung der Diagnose des ersten Arztes führt, so dass die Wirkungen dieses Instrumentes eher psychologischer Art sind.

Ein MBR des BR besteht hier nicht.

MfG

Angi1

P
paula

05.02.2008 um 22:11 Uhr

Was der AG hier macht ist - so wie es geschildert ist - noch lange kein Mobbing! Wie Angi schon schreibt nimmt der AG hier seine Rechte wahr. Aus meiner Erfahrung heraus würde ich auch sagen, dass der MDK eher selten die Diagnose des Arztes kippt. Bei uns im Betreieb vielleicht so 20% bis 25%. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist man dort vielleicht kritischer und bei Erkrankungen des Bewegungsapperates. Aber das ist nur meine bescheidene Wahrnehmung....

M
Mona-Lisa

06.02.2008 um 11:40 Uhr

@mr big, und leider gibt es Kollegen, die so einen "Zwangstermin" bei einem MDK durch ihr Verhalten schon beinahe herausfordern.......

H
Herwig

03.07.2008 um 16:17 Uhr

In unserem Betriebsrat steht die Frage, kann der AG das allein entscheiden, ob ein Mitarbeiter zum MDK geschickt wird, oder hat der Betriebsrat eine Mitbestimmung?

Danke für eine Antwort

MfG Bärbel

P
Petrus

03.07.2008 um 17:45 Uhr

@herwig: steht doch schon da: "Ein MBR des BR besteht hier nicht." (Angi1) "kein Mobbing ... der AG (nimmt) hier seine Rechte wahr" (Paula)

Wenn ihr dem ArbGeb auf die Finger klopfen wollt: Guckt doch mal, ob ihr nach §§80 (1) Nr.1+9, 89, 91 BetrVG tätig werden solltet - vielleicht sind ja die häufigen Krankheiten durch die Arbeitsplatzgestaltung o.ä. mitverursacht. Ggf. kann man da auch mal Gutachter nach § 80 (3) hinzuziehen... Bei entsprechenden Verdachtsmomenten kommt bestimmt auch die BG zur Betriebsbegehung. Natürlich braucht ihr auch dringend eine erzwingbare BV nach § 87 (1) Nr. 7 BetrVG in Eurem Betrieb. Hierzu müssten als erstes ein paar BRM zur Schulung...

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