Erstellt am 05.02.2008 um 10:13 Uhr von Angi1
Hallo Mr. Big,
Jeder Arbeitgeber kann, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestehen, verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des sog. Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes kann der Beweiswert des Attestes erschüttert werden. Zweifel bestehen dann, wenn Versicherte auffällig häufig, auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag nach Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Atteste aufgefallen ist. Die Praxis zeigt allerdings, dass diese Überprüfung nur in den seltensten Fällen tatsächlich zu einer Neubewertung der Diagnose des ersten Arztes führt, so dass die Wirkungen dieses Instrumentes eher psychologischer Art sind.
Ein MBR des BR besteht hier nicht.
MfG
Angi1
Erstellt am 05.02.2008 um 21:11 Uhr von paula
Was der AG hier macht ist - so wie es geschildert ist - noch lange kein Mobbing! Wie Angi schon schreibt nimmt der AG hier seine Rechte wahr. Aus meiner Erfahrung heraus würde ich auch sagen, dass der MDK eher selten die Diagnose des Arztes kippt. Bei uns im Betreieb vielleicht so 20% bis 25%. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen ist man dort vielleicht kritischer und bei Erkrankungen des Bewegungsapperates. Aber das ist nur meine bescheidene Wahrnehmung....
Erstellt am 06.02.2008 um 10:40 Uhr von Mona-Lisa
@mr big,
und leider gibt es Kollegen, die so einen "Zwangstermin" bei einem MDK durch ihr Verhalten schon beinahe herausfordern.......
Erstellt am 03.07.2008 um 14:17 Uhr von Herwig
In unserem Betriebsrat steht die Frage, kann der AG das allein entscheiden, ob ein Mitarbeiter zum MDK geschickt wird, oder hat der Betriebsrat eine Mitbestimmung?
Danke für eine Antwort
MfG
Bärbel
Erstellt am 03.07.2008 um 15:45 Uhr von Petrus
@herwig: steht doch schon da:
"Ein MBR des BR besteht hier nicht." (Angi1)
"kein Mobbing ... der AG (nimmt) hier seine Rechte wahr" (Paula)
Wenn ihr dem ArbGeb auf die Finger klopfen wollt: Guckt doch mal, ob ihr nach §§80 (1) Nr.1+9, 89, 91 BetrVG tätig werden solltet - vielleicht sind ja die häufigen Krankheiten durch die Arbeitsplatzgestaltung o.ä. mitverursacht. Ggf. kann man da auch mal Gutachter nach § 80 (3) hinzuziehen... Bei entsprechenden Verdachtsmomenten kommt bestimmt auch die BG zur Betriebsbegehung.
Natürlich braucht ihr auch dringend eine erzwingbare BV nach § 87 (1) Nr. 7 BetrVG in Eurem Betrieb. Hierzu müssten als erstes ein paar BRM zur Schulung...