Hallo allerseits,

unser BR hat folgende Frage:
Lt. ArbG § 11 sind für Sonn- und Feiertagsarbeit Ersatzruhetage zu gewähren.
In unserer hausinternen BV wurde vereinbart, dass die an Sonn- bzw. Feiertagen gearbeiteten Stunden ausgezahlt werden + Zuschläge. Ist mit dieser Bezahlung alles abgegolten oder müssen trotzdem noch zusätzlich Ersatzruhetage gewährt werden ? Und wenn tatsächlich noch zusätzlich die Ruhetage gegeben werden müssen, was geschieht dann in dem Fall, wenn z. B. nur 3 oder 4 Stunden an einem Sonntag gearbeitet wurde? Gibt es dann anteilig entsprechend 3 oder 4 freie Stunden ?
Gibt es dazu eine aktuelle Rechtsprechung ?