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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzruhetage für Sonn- bzw. Feiertagsarbeit?

K
Kerstin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

unser BR hat folgende Frage: Lt. ArbG § 11 sind für Sonn- und Feiertagsarbeit Ersatzruhetage zu gewähren. In unserer hausinternen BV wurde vereinbart, dass die an Sonn- bzw. Feiertagen gearbeiteten Stunden ausgezahlt werden + Zuschläge. Ist mit dieser Bezahlung alles abgegolten oder müssen trotzdem noch zusätzlich Ersatzruhetage gewährt werden ? Und wenn tatsächlich noch zusätzlich die Ruhetage gegeben werden müssen, was geschieht dann in dem Fall, wenn z. B. nur 3 oder 4 Stunden an einem Sonntag gearbeitet wurde? Gibt es dann anteilig entsprechend 3 oder 4 freie Stunden ? Gibt es dazu eine aktuelle Rechtsprechung ?

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Community-Antworten (6)

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Catweazle

16.11.2006 um 13:01 Uhr

Der Ersatzruhetag hat nur Bedeutung wenn durch Sonn- oder Feiertagsarbeit eine 7-Tage-Woche entsteht. Ein Ersatzruhetag kann z. B. auch ein arbeitsfreier Samstag sein.

K
Kerstin

17.11.2006 um 14:07 Uhr

D. h. wenn eine Sieben-Tage-Woche entsteht, muss ein Ersatzruhetag gewährt werden (der allerdings auch ein Samstag sein kann) und außerdem müssen die an dem Sonn- oder Feiertag geleisteten Stunden bezahlt werden ?

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Catweazle

18.11.2006 um 01:47 Uhr

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Siehe dir diesen Link an. § 11 ist zutreffend. Natürlich müssen sie bezahlt werden.

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Fayence

19.11.2006 um 11:49 Uhr

kerstin, lt. § 9 ArbZG ist die Beschäftigung von AN an Sonn- und Feiertage VERBOTEN....

Oder trifft eine Ausnahmeregelung auf Euch zu?

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Lotte

09.01.2007 um 23:52 Uhr

Kerstin, der Ersatzruhetag aus dem ArbZG hat nichts mit dem Freizeitausgleich oder Bezahlung für Feiertagsarbeit zu tun!

Er bedeutet nur, dass ich in der folgenden Woche einen Tag frei haben muss, es kann auch an einem ohnehin freien Samstag oder Sonntag sein. Praktisch wie die einzuhaltende Ruhezeit soll der Ersatzruhetag lediglich dafür sorgen, dass nicht unendlich durchgearbeitet wird. Die Abgeltung des Feiertages ist im TV, AV oder EntgFG geregelt.

L
Lotte

09.01.2007 um 23:55 Uhr

huch, wieso ist diese Frage bei mir plötzlich unter aktuellen Antworten aufgetaucht und dann sehe ich plözlich, dass sie vom 19.11. ist.

Ich glaub, ich muss ins Bett: Gute Nacht Bergmann, Fayence, Mona-Lisa und Kölner und alle anderen

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