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Pause oder unbezahlte Arbeitszeit ?

A
aldisclave
Jan 2018 bearbeitet

Was haltet ihr von Arbeitszeiten, die durch ca. 4 Stunden "Pause" unterbrochen werden sollen, damit der Filialleiter von 7.00-21.00h in der Filiale ist? Was sagt uns der MTV ?

4.50602

Community-Antworten (2)

D
da-grinch

16.11.2006 um 07:35 Uhr

Hi,

sowas halte ich für absoluten Müll.

Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (ArbZG). In Ausnahmefällen, kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden erweitert werden. (ArbZG). Alles Sätze aus § 3 ArbZG.

Gruß

da-grinch

G
GAB

16.11.2006 um 22:32 Uhr

Leider ist das so nicht richtig.

§ 3 ArbZG fordert eine Arbeitszeit von 8 Stunden innerhalb von 24 Stunden (werktäglich). Die Lage des Werktags im Sinne des § 3 ArbZG ist nicht mit dem Kalendertag identisch [allein schon wegen der Schichtarbeit macht es sonst keinen Sinn].

Der Arbeitgeber kann also einen Arbeitnehmer innerhalb von 24 Stunden 8 bzw. maximal 10 Stunden beschäftigen. Er darf die Arbeitszeit der Arbeitnehmer innerhalb dieser 24 Stunden nach "belieben" verteilen.

Aber: In den von Ihnen geschildeten Fall wird gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 ArbZG verstoßen. Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. In diesem Fall ist das nicht gegeben (21:00 Uhr bis 7:00 Uhr = 10 Stunden).

Gruß

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