Erstellt am 15.11.2006 um 16:41 Uhr von matze83
Hi Andy
der AN kann den Urlaub ruhigen gewissens antreten. Erstens ist er genehmigt. UNd wenn der AG Bambule macht, soll er (oder du) im Bundesurlaubsgesetz nachlesen. UNetr §7 (1) findet sich der schöne Satz: " Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinische Vorsorge oder Rehabilitation verlangt"
Viel Spaß im Urlaub!
Erstellt am 15.11.2006 um 20:29 Uhr von Fayence
matze83,
den "schönen Satz" hast Du wohl nicht so richtig gelesen.
Andy,
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Als AG würde ich äusserst ungerne Rätselraten... Ist dieser AN noch "AU" geschrieben, aber wo bleibt die entsprechende ärztliche Bescheinigung? Ist er womöglich schon auf den Malediven und ich kann mit seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz laut Urlaubsplan am St. Nimmerleinstag rechnen?