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Urlaubsantritt nach Arbeitsunfähigkeit - rechtens?

A
Andy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zusammen, Wer kann weiterhelfen? Der Arbeitnehmer ist bis zum letzten Arbeitstag eines Monats arbeitsunfähig und tritt anschließend seinen (in der Jahresplanung genehmigten) Urlaub an, ohne vorher mit dem Arbeitgebere in Kontakt zu treten. Ist dies rechtens? Wer kann verbindliche Auskunft (unter Bezug auf gesetzliche Regelung) geben?

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Community-Antworten (2)

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matze83

15.11.2006 um 17:41 Uhr

Hi Andy

der AN kann den Urlaub ruhigen gewissens antreten. Erstens ist er genehmigt. UNd wenn der AG Bambule macht, soll er (oder du) im Bundesurlaubsgesetz nachlesen. UNetr §7 (1) findet sich der schöne Satz: " Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinische Vorsorge oder Rehabilitation verlangt"

Viel Spaß im Urlaub!

F
Fayence

15.11.2006 um 21:29 Uhr

matze83, den "schönen Satz" hast Du wohl nicht so richtig gelesen.

Andy, für verbindliche Auskünfte ist ein Forum weder geeignet noch dazu autorisiert!

Als AG würde ich äusserst ungerne Rätselraten... Ist dieser AN noch "AU" geschrieben, aber wo bleibt die entsprechende ärztliche Bescheinigung? Ist er womöglich schon auf den Malediven und ich kann mit seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz laut Urlaubsplan am St. Nimmerleinstag rechnen?

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