Hallo, zusammen,
Wer kann weiterhelfen? Der Arbeitnehmer ist bis zum letzten Arbeitstag eines Monats arbeitsunfähig und tritt anschließend seinen (in der Jahresplanung genehmigten) Urlaub an, ohne vorher mit dem Arbeitgebere in Kontakt zu treten. Ist dies rechtens?
Wer kann verbindliche Auskunft (unter Bezug auf gesetzliche Regelung) geben?