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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berliner Ladenöffnungsgesetz - Sonntage nicht mehr unter Sonderöffnungszeiten?

S
schichtc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Frage zum neuen Berliner Ladenöffnungsgesetz: Die Unternehmensführung bei IKEA behauptet daß, jeder Mitarbeiter des Verkaufspersonals mindestens einen Adventssonntag verpflichtet ist zu arbeiten, da diese Sonntage nicht mehr unter Sonderöffnungszeiten fallen, sondern als normale Wochenarbeitstage gelten. Eine Freiwilligkeit ist demzufolge nicht mehr gegeben. Ist diese Aussage so richtig?

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

14.11.2006 um 21:58 Uhr

schichtc, m.E. wurde das ArbZG im Zuge der neuen Ladenöffnungszeiten bislang noch nicht umformuliert. ;-)

F
Fayence

14.11.2006 um 22:22 Uhr

"Vom Grundsatz der Sonn- und Feiertagsruhe kann nur ausnahmsweise unter Abwägung der Interessen des Einzelhandels, der Kundinnen und Kunden mit den Schutzinteressen der Beschäftigten, abgewichen werden. Unter Beachtung dieser Abwägung hat der Senat beschlossen, die Ladenöffnungszeiten für die Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr an den Adventssonntagen auszuweiten."

schichtc, mir ist nicht bekannt, ob das novellierte Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) bereits verabschiedet wurde. Der vorgelegte Gesetzesentwurf sieht obige Beschlussfassung vor, respektiert ansonsten jedoch das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit. Als BR habt Dir dann immer noch im Rahmen des §87 Abs.1 Nr.2, 3 mitzubestimmen.

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