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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonntagsarbeit - sind die 15 Sonntage nicht unabhängig und grundsätzlich frei zu geben?

T
tigger71
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen

unser br hat die gl darauf aufmerksam gemacht das unseren kollegen 15 freie sonntage im jahr zustehen ( wir 4 schichten mit einem sonntag pro monat = 12 sonntage ) nun will die gl aus dem jahre 2007 im einzelnen darstellen das jeder kollege durch urlaub / krankheit usw 15 sonntage frei hatte !? sind die 15 sonntage nicht unabhängig und grundsätzlich frei zu geben oder zählen Urlaubstage / krankheitstage die auf einen sonntag fallen zu diesen 15 beschäftigungsfreien sonntagen???

grüße tigger

5.74603

Community-Antworten (3)

K
Kölner

07.08.2008 um 10:38 Uhr

@tigger71 15 freie Sonntage inkl. der bereits freien Urlaubs- und Krankheitssonntage.

R
Rapper22

07.08.2008 um 13:55 Uhr

Kleiner Wiederspruch .........

15 = arbeitsfreie = Sonntage im Jahr. Dazu zählen die Sonntage des gewährten Urlaubs, aber nicht die bei einer Krankheit. Die Diskussion hatte ich gerade vor ein paar Tagen mit unserem Personalleiter (und der macht seit über 20 Jahren nichts anderes), weil ich der Meinung war, die Urlaubssonntage gehören nicht dazu. Ist aber nicht so, da der Urlaub vom AG gewährt wird. Krankheit wird vom AG nicht gewährt :-). Krankhei hat wieder was mit Idividualrecht oder Persönlichkeitsrecht zu tun. Der kranke Mitarbeiter kann nichts dafür, dass der Krankheitsverlauf auch über einen oder zwei Sonntage hinaus geht. Da gibt es wohl einige LAG Entscheidungen dazu.

Rapper22

K
Kölner

07.08.2008 um 13:57 Uhr

@Rapper22 Vollkommen korrekt!

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