Hallo zusammen!

Unser AG ist seit Ende 2004 OT-Mitglied u. beabsichtigt an mehreren Samstagen, Events -nur für eingeladene Gäste- im Anschluss der eigentlichen Arbeitszeit bzw. Geschäftszeit durchzuführen.
Sind solche Sonderöffnungszeiten (Möbel-Einzelh. über 300 Mitarb.) grundsätzlich mitbestimmungspflichtig und auch dann, wenn die Mitarb. dies freiwillig tun u. mit einer Vergütung durch Freizeitausgleich "einverstanden" sind.

Mehr als Freizeitausgleich will der AG auch nicht anbieten.
Er begründet dies mit der von der Mehrheit "freiwillig" (wir sagen erzwungenen) unterschriebenen Vertragsänderung, wo man auf den Anspruch auf Spätöffnungs- u. Mehrarbeitszuschläge verzichtet.
Ebenso wöch. 40 Std., Verzicht auf sämtliche Sonderzahlungen u. 2 Tg. weniger Urlaub.

Wir Unfreiwilligen haben anschließend den BR gegründet.
Seit dem herrscht hier "Krieg"!!