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Was wenn der eine Betriebsteil nicht wählt

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freob
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

unser Betrieb hat zwei Standorte Köln (80 Arbeitnehmer) und Berlin (27 Arbeitnehmer). Bisher wurde ein gemeinsamer BR gewählt. Die Berliner Kollegen haben einen Verselbständigungs Beschluss herbeigeführt und möchten einen eigenen BR wählen. Der Kölner BR würde jetzt 5 Sitze haben und der Berliner 3. Wir in Köln haben die Wahl eingeleitet und wählen am 17.Mai den BR. Was passiert, wenn die Berliner Kollegen die Wahl nicht auf die Reihe bekommen und am 31.Mai keinen eigenen BR gewählt haben. Rücken dann automatisch die nächsten drei Nachrücker nach? Da ja für einen gemeinsamen BR, 7 Sitze vergeben werden.

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Community-Antworten (1)

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Olaf0412

18.04.2006 um 14:45 Uhr

Dann heisst es: Pech für die Berliner - der Kölner BR ist für sie nicht zuständig, wodurch sich dann auch die Frage der Nachrücker in Köln erübrigt haben dürfte.

Einen gemeinsamen BR gibt es nur, wenn die Arbeitnehmer des (räumlich weit entfernten) Betriebsteils beschliessen, an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen, und genau das haben sie ja in eurem Fall nicht getan.

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