Resturlaub bei Betriebsübergang?
Hallo Zusammen,
ich habe nochmal eine Frage zum Betriebsübergang. Da wir ja mit allen Rechten und Pflichten gehen, nehmen wir doch auch unseren Resturlaub aus diesem Jahr mit, oder ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss Sorge
Community-Antworten (1)
14.11.2006 um 17:32 Uhr
Ja klar doch.
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