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Resturlaub bei Betriebsübergang?

S
Sorge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe nochmal eine Frage zum Betriebsübergang. Da wir ja mit allen Rechten und Pflichten gehen, nehmen wir doch auch unseren Resturlaub aus diesem Jahr mit, oder ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss Sorge

4.09601

Community-Antworten (1)

K
Kassandrra

14.11.2006 um 17:32 Uhr

Ja klar doch.

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