Hallo liebe Kollegen,

ich habe wieder einmal eine Frage:

In unserem Unternehmen, welches 2 Standorte in Deutschland hat, soll eine "Erfolgsprämie" ausgeschüttet werden.
Die Höhe der Prämie einzelner Mitarbeiter sollte durch die jeweilige Führungskraft bestimmt werden. Als Maßstab sollten bestimmte Kriterien gelten.

Wir, als Betriebsrat des einen Standortes haben diese Verteilung abgelehnt, da wir die Befürchtung hegen, es werde nach "Nasenfaktor" die Erfolgsprämie verteilt. Ausserdem sind wir der Meinung, daß eine Erfolgsprämie in gleichen Teilen ausgeschüttet werden sollte.

Der Betriebsrat der zweiten Betriebsstätte stimmte dem Verteilungsvorschlag der Geschäftsleitung zu.

Nun meine Frage:

Ist für die Sache nicht der Gesamtbetriebsrat zuständig?

Falls ja, wo kann ich das nachlesen?