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Ausschüttung einer Erfolgsprämie: Sache des GBR?

T
talis.man
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich habe wieder einmal eine Frage:

In unserem Unternehmen, welches 2 Standorte in Deutschland hat, soll eine "Erfolgsprämie" ausgeschüttet werden. Die Höhe der Prämie einzelner Mitarbeiter sollte durch die jeweilige Führungskraft bestimmt werden. Als Maßstab sollten bestimmte Kriterien gelten.

Wir, als Betriebsrat des einen Standortes haben diese Verteilung abgelehnt, da wir die Befürchtung hegen, es werde nach "Nasenfaktor" die Erfolgsprämie verteilt. Ausserdem sind wir der Meinung, daß eine Erfolgsprämie in gleichen Teilen ausgeschüttet werden sollte.

Der Betriebsrat der zweiten Betriebsstätte stimmte dem Verteilungsvorschlag der Geschäftsleitung zu.

Nun meine Frage:

Ist für die Sache nicht der Gesamtbetriebsrat zuständig?

Falls ja, wo kann ich das nachlesen?

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Community-Antworten (3)

A
Angi1

14.11.2006 um 13:52 Uhr

Hallo talis.man,

die Zuständigkeit des GBR kannst du im § 50 BetrVG nachlesen.

Eine Erfolgsprämie wurde bei uns in diesem Jahr ausgeschüttet und zwar für jeden den gleichen Anteil.

MfG Angi1

FB
Frank B.

14.11.2006 um 14:07 Uhr

Den Nasenfaktor hat man immer dann, wenn die Kriterien für den Erhalt der Prämie nicht nachvollziehbar sind. Es liegt somit auch an euch, diese transparent zu gestalten. Lieber bekommt niemand was, dann kann sich auch keiner beschweren! Ist nicht unbedingt die richtige Herangehensweise.

W
Waschbär

14.11.2006 um 14:59 Uhr

oder der BR macht eine BV !!!

Frank > niemannd könnte auch in alle umgewandelt werden ....

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