Erfolgsprämie
Hallo Kolleginnen und Kollegen, kann eine gewinnabhängige Erfolgsprämie zur betr. Übung werden?
Community-Antworten (9)
11.04.2017 um 11:04 Uhr
Kommt darauf an, wie diese immer augeschüttet wurde. Um das zu bewerten, brauchen wir aber mehr Informationen. Gibt/gab es hierzu Vereinbarungen? Wie war die Kommunikation hierzu? Wie war die Höhe des Betrages? Wie oft ist es passiert?
11.04.2017 um 11:55 Uhr
Bisher wurde noch nie eine gezahlt. Unser BL würde gerne aufgrund guter Ergebnisse im Vorjahr eine Prämie auszahlen. Er hat jedoch Angst, dass dies ggf. betr. Übung werden könnte und auch bei schlechten Ergebnissen eine Prämie Zahlen muß.
11.04.2017 um 11:58 Uhr
Wenn der AG dies eindeutig als einmalige Zahlung kenntlich macht, dann besteht dieses Problem nicht.
11.04.2017 um 12:09 Uhr
So ist auch meine Meinung dazu. Gilt das aber auch, wenn er mehrere Jahre hintereinander (verschiedene Beträge) zahlt?
11.04.2017 um 12:26 Uhr
auch bei schlechten Ergebnissen eine Prämie Zahlen muß<
wäre vielleicht nicht falsch. Vielleicht haben dann die AN durch einen besonders starken Einsatz ein noch schlechteres Ergebnis verhindert.....
Aber in der Tat: Schwankende Beträge lassen vermuten, dass es keine feste Regel im Betrieb gibt.
11.04.2017 um 12:54 Uhr
Gilt das aber auch, wenn er mehrere Jahre hintereinander (verschiedene Beträge) zahlt? Nun ja, wenn sich die Beträge trotzdem aus einer festen Regel ergeben, wie z.B. 1000€ Gewinn gleich 1 € für die Mitarbeiter und keine Klausel würde dazu führen, dass eine betriebliche Übung entsteht. Wichtig ist, wenn man es nicht möchte, dass es für den Mitarbeiter klar ersichtlich ist, dass dies keine wiederkehrende Zahlung ist. Alternativ kann man dies auch über eine kleine Betriebsvereinbarung regeln.
11.04.2017 um 13:01 Uhr
Uns vom BR geht nicht darum, auch bei schlechten Ergebnissen eine Prämie zu bekommen. Wenn die Ergebisse jedoch gut sind (was meisten der Fall ist), dann wollen wir auch etwas von dem Kuchen abhaben.
11.04.2017 um 13:04 Uhr
Eine betriebliche Übung entsteht erst bei regelmäßig wiederkehrenden Ereignissen. Die Rechtsprechung geht von 3 regelmäßigen Wiederholungen aus. Wenn euer Chef also Angst hat, dies würde zu betrieblicher Übung werden, so zahlt er max. 2 Jahre hintereinander und setzt dann ein Jahr aus. Schwankende Beträge sind übrigens kein Hinderungsgrund für das Entstehen einer betrieblichen Übung (BAG Urteil vom 13.5.2015, 10 AZR 266/14).
11.04.2017 um 18:00 Uhr
Der AG kann die Prämie ja mit Freiwilligkeitsvorbehalt zahlen dann entsteht auch kein Rechtsanspruch der AN.
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