Erstellt am 13.11.2006 um 01:28 Uhr von waschbär
> thordis,
besser ist das weil wie soll mann sonst einen plan für das kommende jahr machen ???
sonst müsste mann ja im laufendem jahr planen...
Erstellt am 13.11.2006 um 07:54 Uhr von Frank B.
Nein, denn der Urlaub darf nur in dem Jahr geplant werden in dem der Anspruch entsteht.
Das heist, wenn in 2006 ein Urlaubsplan für 2007 erstellt wird und es dann dazu kommt, das der Urlaub verwährt wird, hat man bei Gericht schlechte Karten.
Sollte jemand im Forum das passende BAG- Urteil zufügen können, wäre ich dem/rjenigen verbunden.
Erstellt am 13.11.2006 um 09:12 Uhr von nidis
@ Frank B.
Und was ist wenn der Jahresurlaub im Januar oder Februar für das ganze Jahr geplant wird??
Erstellt am 13.11.2006 um 10:11 Uhr von Frank B.
>nidis
Dies ist die korrekte Vorgehensweise.
Wir haben dieses Thema ausführlich vor Jahren bei der Erstellung unserer BV gewälzt, leider sind mir aber einige Daten "abhanden" gekommen.