W.A.F. LogoSeminare

Sonderurlaub bei Umzug

K
Koch255
Jan 2018 bearbeitet

Bin 7 Jahre in der Firma und 2004 das erste Mal umgezogen,(in einen anderen Ort) hab dafür einen Tag Sonderurlaub bekommen.Nun bin ich erneut aus familieren Gründen umgezogen . Nun meine Frage steht mir dafür ein sonderurlaub zu ?? Wir als BR sagen ja.

5.00105

Community-Antworten (5)

W
w-j-l

12.11.2006 um 19:38 Uhr

Habt ihr einen Tarifvertrag? Dort steht das ggf. drin.

M
Mona-Lisa

12.11.2006 um 19:48 Uhr

@Koch255, Könnte auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Wenn für euch ein Tarifvertrag zuständig ist, könnte die Regelung in etwa so aussehen: "bei Wohnungswechsel, sofern ein eigener Haushalt besteht." Das heisst also, dass, wenn du ein zweites Mal deine Küche in Karton`s verpackst, ebenfalls einen Tag Sonderurlaub beanspruchen kannst.

D
da-grinch

12.11.2006 um 21:13 Uhr

Hi,

ich bin im sächs. Einzelhandel. Der MTV (Manteltarifvertrag) sagt hier folgendes: Umzug in anderen Ort = 2 Tage, innerhalb des Ortes = 1 Tag Sonderurlaub.

Die häufigkeit des Umzuges innerhalb zb. eines Jahres ist nicht geregelt. Den BR hat recht, genau wie Mona-Lisa gesagt hat.

Gruß

da-grinch

W
Waschbär

12.11.2006 um 22:06 Uhr

Koch,

Dein Satz"Mein Betriebsrat sagt ja." , ist ja schon die lösung, wer ja sagt muss auch begründen....

J
JAV´ler

13.11.2006 um 10:39 Uhr

bei uns gibts auch einen tag sonderurlaub (ist im manteltarif geregelt). diesen anspruch haben wir allerdings nur einmal im jahr.

MfG

JAV´ler

Ihre Antwort