Sonderurlaub bei Umzug
Bin 7 Jahre in der Firma und 2004 das erste Mal umgezogen,(in einen anderen Ort) hab dafür einen Tag Sonderurlaub bekommen.Nun bin ich erneut aus familieren Gründen umgezogen . Nun meine Frage steht mir dafür ein sonderurlaub zu ?? Wir als BR sagen ja.
Community-Antworten (5)
12.11.2006 um 19:38 Uhr
Habt ihr einen Tarifvertrag? Dort steht das ggf. drin.
12.11.2006 um 19:48 Uhr
@Koch255, Könnte auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Wenn für euch ein Tarifvertrag zuständig ist, könnte die Regelung in etwa so aussehen: "bei Wohnungswechsel, sofern ein eigener Haushalt besteht." Das heisst also, dass, wenn du ein zweites Mal deine Küche in Karton`s verpackst, ebenfalls einen Tag Sonderurlaub beanspruchen kannst.
12.11.2006 um 21:13 Uhr
Hi,
ich bin im sächs. Einzelhandel. Der MTV (Manteltarifvertrag) sagt hier folgendes: Umzug in anderen Ort = 2 Tage, innerhalb des Ortes = 1 Tag Sonderurlaub.
Die häufigkeit des Umzuges innerhalb zb. eines Jahres ist nicht geregelt. Den BR hat recht, genau wie Mona-Lisa gesagt hat.
Gruß
da-grinch
12.11.2006 um 22:06 Uhr
Koch,
Dein Satz"Mein Betriebsrat sagt ja." , ist ja schon die lösung, wer ja sagt muss auch begründen....
13.11.2006 um 10:39 Uhr
bei uns gibts auch einen tag sonderurlaub (ist im manteltarif geregelt). diesen anspruch haben wir allerdings nur einmal im jahr.
MfG
JAV´ler
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