Erstellt am 12.11.2006 um 18:38 Uhr von w-j-l
Habt ihr einen Tarifvertrag? Dort steht das ggf. drin.
Erstellt am 12.11.2006 um 18:48 Uhr von Mona-Lisa
@Koch255,
Könnte auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Wenn für euch ein Tarifvertrag zuständig ist, könnte die Regelung in etwa so aussehen:
"bei Wohnungswechsel, sofern ein eigener Haushalt besteht."
Das heisst also, dass, wenn du ein zweites Mal deine Küche in Karton`s verpackst, ebenfalls einen Tag Sonderurlaub beanspruchen kannst.
Erstellt am 12.11.2006 um 20:13 Uhr von da-grinch
Hi,
ich bin im sächs. Einzelhandel. Der MTV (Manteltarifvertrag) sagt hier folgendes: Umzug in anderen Ort = 2 Tage, innerhalb des Ortes = 1 Tag Sonderurlaub.
Die häufigkeit des Umzuges innerhalb zb. eines Jahres ist nicht geregelt.
Den BR hat recht, genau wie Mona-Lisa gesagt hat.
Gruß
da-grinch
Erstellt am 12.11.2006 um 21:06 Uhr von waschbär
>Koch,
Dein Satz"Mein Betriebsrat sagt ja." , ist ja schon die lösung, wer ja sagt muss auch begründen....
Erstellt am 13.11.2006 um 09:39 Uhr von JAV´ler
bei uns gibts auch einen tag sonderurlaub (ist im manteltarif geregelt). diesen anspruch haben wir allerdings nur einmal im jahr.
MfG
JAV´ler