Arbeitszeitversetzung mit ärztlicher Bescheinigung?
Hallo, ersteinmal ein Dank an dieses Forum das jungen BR´s die Möglichkeit gibt zu lernen. So wie auch ich einer bin. Meine Frage : Wir sind ein Dreischichtig arbeitendes Unternehmen mit ca.360 Mitarbeitern. Nun hat unser AG damit angefangen Mitarbeitern mit Arrtest das arbeiten in der Frühschicht zu ermöglichen. Seit her gehen immer mehr Bescheinigungen ein und er zeigt nun an keine Arbeitsplätze in Tagschicht mehr zu haben. Meine Frage Gibt es eine Verordnung oder ähnliches die ihm vorschreibt wieviel Plätze er für solche Fälle schaffen muss. Und wie erst muss er Vorschläge bearbeiten die wir unterbreiten um es doch zu realisieren. Da alles mit Arbeit verbunden ist denke ich viel überzeugungskraft zu brauchen um ihn dazu zu bewegen.
Community-Antworten (3)
10.11.2006 um 14:57 Uhr
Hallo, unser AG ist da nicht so nett ;-) Ich habe in einer Schulung gelernt, daß man mit solchen Attesten sehr vorsichtig sein sollte, weil sie u.U. eine personenbedingte Kündigung nach sich ziehen. Wie man bei euch jetzt sieht, ziehen dann viele Kollegen mit solchen Attesten hinterher und der AG hat dann keine Möglichkeit mehr sie zu beschäftigen.
10.11.2006 um 15:04 Uhr
Diese Gefälligkeitsatteste sind ja zum Glück meistens sehr zurückhaltend formuliert, dort werden allenfalls "Empfelungen" ausgesprochen oder es "erscheint angeraten". Daher kann der AG diese anerkennen, oder es auch sein lassen.
Echte Atteste, die bis hin zum Arbeitsverbot gehen sind dagegen, wie Dame schon schreibt, brandgefährlich. Kann der AG keinen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und hat der AN keine Anerkennung als Schwerbehinderter oder wenigstens die Gleichstellung, dann hat der AG schriftlich dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann.
10.11.2006 um 15:23 Uhr
Danke Dame & Ramses II ich entnehme euren Antworten das es keine solche Richtlinie gibt und es in der Möglichkeit des AG liegt Möglichkeiten zu schaffen. Schönes Wochenende
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