Am 01. November war ein AN auf Dienstreise im Ausland, und hat an diesem Feiertag gearbeitet. Wöchentlich wird eine Zeiterfassung abgeben, der Feiertag wurde als Arbeitstag ausgewiesen. Steht dem AN ein Ersatztag zu, kann er diesen nehmen wann er möchte? Bekommt er vielleicht auch noch Zulagen?