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Arbeitszeit und Personaländerung - Was kann ich als BR-Mitglied hier tun?

S
Skippy
Jan 2018 bearbeitet

Neue Frage! welche Möglichkeit als BR habe ich, wenn ab sofort Personal vom Chef umgesetzt wird. D.h. MA arbeitet TZ an Info. Ab sofort soll sie nur noch an der Kasse arbeiten. An die Info soll nur noch GZ-Kraft sein. Diese GZ-Kraft wurde aber für die Kasse eingestellt (so vom BR genehmigt) Muss MA das hinnehmen? Der BR wurde hierüber nicht informiert. Die MA soll auch ab sofort ihre AZ ändern. (vorher von 11.00-16.00) neu von 12.00-18.00. Da neue Öffnungszeiten und die Kasse so besetzt sein soll. Ander TZ MA aus Verkauf brauchen dies aber nicht. Was kann ich als BR-Mitglied hier tun?

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Community-Antworten (3)

D
DerOlli

09.11.2006 um 12:21 Uhr

Als erstes erfült ein anderer Arbeitsplatz und eine Veränderung der täglichen Arbeitszeit den Tatbestand einer Versetzung die nach §99 die Zustimmung des BR bedarf. Sollten die MA damit nicht einverstanden sein hat der AG die Möglichkeit der Änderungskündigung wo der BR sogar zweimal im Boot ist und zwar bei der Kündigung nach §102 und bei der neueinstellung nach §99! Hierzu auch mal §95 Abs.3 lesen.

W
w-j-l

09.11.2006 um 12:25 Uhr

Hätte denn die bisherige MAin an der Info Interesse oder Möglichkeit ganztags zu arbeiten? Dann sollte sie einen Antrag stellen. Diesem müßte der AG m.E. dann vorrangig entsprechen.

H
Haspel

09.11.2006 um 13:24 Uhr

Hierbei ist allerdings auch der Arbeitsvertrag des AN hinzu zuziehen, aus dem könnte eine derartige Versetzung aus den arbeitsvertraglichen Pflichten hervorgehen, wobei die Rechte des BR die hier in Antwort 2 aufgeführt wurden, selbstverständlich erhalten bleiben. Mit kollegialem Gruß Wilhelm Schmitz

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