Erstellt am 09.11.2006 um 11:21 Uhr von DerOlli
Als erstes erfült ein anderer Arbeitsplatz und eine Veränderung der täglichen Arbeitszeit den Tatbestand einer Versetzung die nach §99 die Zustimmung des BR bedarf. Sollten die MA damit nicht einverstanden sein hat der AG die Möglichkeit der Änderungskündigung wo der BR sogar zweimal im Boot ist und zwar bei der Kündigung nach §102 und bei der neueinstellung nach §99! Hierzu auch mal §95 Abs.3 lesen.
Erstellt am 09.11.2006 um 11:25 Uhr von w-j-l
Hätte denn die bisherige MAin an der Info Interesse oder Möglichkeit ganztags zu arbeiten? Dann sollte sie einen Antrag stellen. Diesem müßte der AG m.E. dann vorrangig entsprechen.
Erstellt am 09.11.2006 um 12:24 Uhr von Haspel
Hierbei ist allerdings auch der Arbeitsvertrag des AN hinzu zuziehen, aus dem könnte eine derartige Versetzung aus den arbeitsvertraglichen Pflichten hervorgehen, wobei die Rechte des BR die hier in Antwort 2 aufgeführt wurden, selbstverständlich erhalten bleiben.
Mit kollegialem Gruß
Wilhelm Schmitz