Auflagen für die Nachtschicht - muss alles bedacht werden?
Moin zusammen,
in unserem Unternehmen soll eine Nachtschicht eingeführt werden. 2 Schichten gibt es schon, aber was muss alles bei einer Nachtschicht bedacht werden ?!
- warmes Essen für die Nachtschicht ?
- etc.
Hat jemand von Euch ein paar Anhaltspunkte für mich ?
Gruß celine612
Community-Antworten (3)
09.11.2006 um 12:04 Uhr
Hallo Grüß dich
Es müssen die Nachtschichtzuschläge vereinbart werden sowie die Zeit die als Nachschicht zählt. Bei Urlaub oder Krankheit gibt es bei uns eine Ausgleichszahlung. Warmes Essen kein Anspruch evtl. eine bessere Gleitzeitregelung für die MA die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.
09.11.2006 um 12:44 Uhr
Hallo celine612,
wie mein Vorgänger schon sagte, müssen die Nachtschichtzuschläge vereinbart werden (an Wochentagen, Sonn- und Feiertage, wobei hier noch zwischen regionalen, bundweiten und hohen Feiertagen wie Ostern, 1. Mai, etc. unterschieden werden muß, da die Zuschläge hier höher sind), aber das wisst ihr ja bereits. Noch zu beachten ist, das auch der Mitarbeiter auf Schicht einen Anspruch auf die gesetzl. geregelte Pause hat und das mindestens zwei Personen auf der Nachtschicht sitzen. Eine Person allein auf Nachtschicht ist meines Wissens nach, gesetzl. nicht zugelassen (wg. Unfall, plötzliche Krankheit, etc.). Ich kann dir jetzt nicht genau das Gesetz und denn § nennen, aber da kannst du dich ja mal kundig machen. Ich hoffe, das bringt euch einen Schritt weiter. Bezügl. Schicht-Zulagen kann Euch aber auch die Gewerkschaft beraten. Die kennen sich ganz gut aus. Bevor Ihr da vom AG übers Ohr gehauen werdet?!
09.11.2006 um 13:10 Uhr
Falls Ihr einem Manteltarif- oder Tarifvertrag einer Euerer Brance vertretende Gewerkschaft unterliegt so sind diese Vereinbarungen vorangig, es sei denn es liegt eine Öffnungsklausel vor, die den Betriebsräten weitere Verhandlungsmöglichkeiten eröffnen. Weiter sind die Arbeitsstättenverordnungen zu beachten, aus denen hervorgeht wie ein Pausenraum, in den Bereichen Lärmpegel ect., zu gestalten ist. Nicht zu verachten zusätzliche Urlaubstage für unregelmäßige Nachtschicht, in der Regel 4 Tage zusätzlich zu den normalen Urlaub! Kein Rechtsanspruch Verhandlungssache. Das Arbeitszeitgesetz ist hier besonders auszulegen. Die dementspechenden Zuschläge wurden schon angesprochen. Erstellen von Schichtplänen. Regeln der Conti- bzw. Vollcontischicht beachten. Bei überschreten der max. wöchentlichen Arbeitszeit den dementsprechenden Freizeitausgleich festlegen. Mit kollegialen Grüßen Wilhelm Schmitz BR / GBR
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