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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie Umgehen, wenn durch Kostendruck, nicht korrektes Arbeiten durch StGB zur Straftat wird !

S
Schlafloserbr
Jan 2018 bearbeitet

Es gibt Auflagen,Regeln und Abläufe die zur Auflage bzw. Anforderung für ein Unternehmen gemacht werden. Ähnlich wie bei einer UVV, werden diese aber vom Gesetzgeber bei nicht korrektem einhalten mit einem § im StGB geahndet . Wenn ich die BR Kollegen ins Boot hole und meinen mit nur Dududu ist es getan (wollen kein Stress haben) können Sie rechtlich gesehen wegen Unterlassung belangt werden, der Abteilungschef sieht alles ganz entspannt, verdreht Regeln/Auflagen ! Bei einer Compliance Meldung kracht es Richtig. Wenn ich nicht Handel, und jemand sagt der, wusste Bescheid, bin ich wegen Unterlassung § 13 StGB auch mit dran. Betroffen Führungskräfte, wollen davon nix wissen, sie meinen das alles Verantworten zu können. Wenn aber durch einen Arbeitsunfall, dann herauskommt, das gewisse Sachen nicht korrekt Abgelaufen sind, droht die Gefahr einen Zuschlag durch fahrlässige Körperverletzung. ..... kann keine großen Details nennen leider. Die reine Fahrlässigkeit ohne Folgen wird in dem Gesetzt aber schon erwähnt ! Ideen ?

Hoffe jetzt verständlicher !

94204

Community-Antworten (4)

A
AlterMann

17.06.2016 um 01:33 Uhr

Okay, schlafloser br, vielleicht wäre dieser Text bei ausreichender Nachtruhe eher verständlich gewesen...

C
celestro

17.06.2016 um 02:59 Uhr

Die Gesetze sind nich dafür da, umgangen zu werden. Entweder Du weihst den kompletten BR ein oder Du läßt es. Entweder Du wendest Dich an die zuständigen Stellen oder Du läßt es. Mit ALLEN Konsequenzen.

G
gironimo

17.06.2016 um 08:12 Uhr

Der BR ist nicht die Betriebspolizei. Wenn ihr Sicherheitsprobleme habt, sprecht sie beim AG an. Oder sprecht mit der BG. Zuweilen ist auch gezielte Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb hilfreich.

P
Pjöööng

17.06.2016 um 12:01 Uhr

Weise gesprochen Du hast Schlafloserbr

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