Schülerpraktikant mit einer Schwerbehinderung - Gibt es für uns besondere Auflagen oder Dinge zu beachten?
Hallo Ihr Lieben. Ich mal wieder. Bei uns im Betrieb haben wir einen Schülerpraktikanten mit einer Schwerbehinderung. Gib es für uns besondere Auflagen oder Dinge zu beachten , die über die normale Fürsorgepflicht hinausgehen.
Community-Antworten (1)
21.04.2009 um 23:04 Uhr
Alteschnecke, das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Darauf sollte Rücksicht genommen werden. Aber nur aufgrund der Schwerbehinderung an sich gibt es erstmal nichts zu beachten. Es handelt sich um Nachteilsausgleich, nicht um Vorteilsbeschaffung. Gibt es keine Nachteile: Ist auch niichts zu unternehmen.
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