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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzruhetag - Samstag obwohl dieser nicht zur Regelarbeitszeit zählt?

W
wokker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns in der Firma wurde an einem Sonntag gearbeitet.(Was eigentlich sehr selten vorkommt).Nun gibt es ja neben den üblichen Zuschlägen auch einen Ersatzruhetag. Der meiner Meinung in der für uns normalen Arbeitszeit (montag bis freitag) zu nehmen ist. Nun sagt unser Chef das der Ersatzruhetag auch ein Samstag ist. Obwohl dieser nicht zu unserer Regelarbeitszeit zählt und damit sowieso frei ist.

Nun meine Frage: Stimmt dies oder erzählt mein Chef mir einfach nicht die Wahrheit?? Kann mir einer sagen wie das in euren Betrieben gehandhabt wird??

Herzlichen Dank im voraus Wokker

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Community-Antworten (2)

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Lotte

09.11.2006 um 00:07 Uhr

wokker, m.E. erzählt Dein Chef Unsinn. Da es schon spät ist, mache ich mich jetzt nicht mehr auf die Suche nach dem Urteil des BAG, welches besagt, dass Mehrarbeitsstunden des AN entweder als Freizeitausgleich oder mit Entgeld vergütet werden müssen und nicht verfallen können, was sie ja in Eurem Falle, wenn es so laufen würde wie der Chef es wünscht, würden. Vielleicht reicht Dir schon das Wissen, dass es solch ein Urteil gibt?

Sonst suche ich morgen mal....gute Nacht an alle

H
Heini

09.11.2006 um 01:57 Uhr

BAG, Urteil vom 12. 12. 2001 - 5 AZR 294/ 00

  1. Ein Ersatzruhetag kann gem § 11 Abs 3 ArbZG auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig arbeitsfreien sonstigen Werktag gewährt werden. Eine bezahlte Freistellung kann nicht verlangt werden.

  2. Sieht ein bei Inkrafttreten des ArbZG bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag für die Beschäftigung an Feiertagen keinen Freizeitausgleich, wohl aber einen Vergütungszuschlag vor, so verdrängt diese tarifliche Regelung den Anspruch auf Ersatzruhetage gem § 11 Abs 3 Satz 2 ArbZG (§ 25 Satz 3 iVm Satz 1 ArbZG). Auf die Höhe des Zuschlags kommt es grundsätzlich nicht an.

Das Urteil findest Du hier: http://lexetius.com/2001,2306

Diese Seite ist auch Interessant: www.birgit-schlichting.de/4_0/BirgitSchlichting_aktuelles_Ersatzruhetag_060705.pdf

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