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Zustimmung zu Arbeitszeitänderungen erforderlich?

U
Uschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich als BR-Neuling hier durch lesen viel lerne, allerdings wenig bei den Antworten beitragen kann, weil mir noch viel Wissen fehlt. Nun habe ich doch auch mal wieder Fragen, bei uns sollen einige Mitarbeiter ihre Arbeitstzeiten ändern, damit immer jemand während der Geschäftszeiten anwesend ist. Viele Kollegen haben sich selber Gedanken gemacht und bei anderen der Chef. Meine Frage ist nun, müssen wir diesen Änderungen zustimmen oder reicht eine Kenntnisnahme. Wenn nun einzelne Mitarbeiter mit der Arbeitszeitänderung nicht einverstanden sind, können sie dazu "gezwungen" werden? Bei manchen Änderungen sind die Argumente, weshalb das geschehen soll, nicht nachvollziehbar.

Viele Grüße

3.94303

Community-Antworten (3)

H
harald

08.11.2006 um 21:40 Uhr

der betriebsrat hat über lage und verteilung der arbeitszeit mitzubestimmen § 87 betrvg

A
Albarracin

08.11.2006 um 21:57 Uhr

Hallo,

hat von den Betroffenen jemand eine Arbeitszeit vertraglich vereinbart und wird diese geändert, dann ist auch eine Änderungskündigung notwendig, wenn die Kollegen nicht wollen.

Albarracin

H
Heini

09.11.2006 um 02:39 Uhr

Ob dem AG dazu die Möglichkeit aufgrund des AV oder TV möglich ist, sollte geprüft werden.

Ihr könnt die Arbeitszeiten mit gestallten und der AG muss sich mit dem BR einigen. Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten gem. §87 Abs.2+3 BetrVG mitzubestimmen:

  1. …………………………….
  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
  3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
  4. ………………………………….... usw.

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