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BV Samstag soll Regelarbeitzeit werden - auf was müssen wir besonders achten?

J
Jens
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

bei uns soll in Zukunft der Samstag zur Regelarbeitszeit werden. Wir möchten hierzu eine Betriebsvereinbarung abschließen, in der alles geregelt wird. Es wird also zukünftig an 6 Tagen gearbeitet, die Mitarbeiter haben aber eine 5 Tage Woche. Wie sieht es bei Feiertagen aus? Was ist mit den Ausgleichtagen, müssen die sofort genommen werden, oder können die auf Wunsch gesammelt werden? Hat jemand von Euch solch eine BV? Auf was müssen wir besonders achten?

Wir sind nicht tarifgebunden, BR besthet aus 7 Personen.

Danke für Eure

3.51701

Community-Antworten (1)

B
Barbara

08.11.2006 um 13:20 Uhr

Wie und wann Ersatzruhetage für gearbeteten Sonn- oder Feiertag gewährt werden müssen, ist im ArbZG geregelt. Wenn an 6 Tagen gearbeitet werden soll aber die MA die 5 - Tage - Woche behalten, muss der MA 1 Tag in jeder Woche zusätzlich frei bekommen (als Ersatztag für gearbeiteten Samstag), so wird die 5 Tage Woche gewährleistet. Ob das feste Tage werden z.B.: Frau A immer Montags frei Frau B immer Dienstags usw oder ein Rollsystem z.B. Frau A 1.Woche Montag, 2.Woche Dienstag usw könnt ihr in eine Betriebsvereinbarung fest legen.

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