Übernahme & neue Lohngruppe - kann per BV z.b. festgelegt werden, dass die Lohnsteigerung nach Tarif auf alle übernommen wird?
hallo zusammen,
wir sind als firma gerade übernommen worden und hierdurch ergab sich das bedürfniss nach einem br. bislang hatten wir mit 70 ma und dem altem chef ein "väterliches" verhältnis alter schule - da war der br nicht nötig (jupp, sowas gab es, aber schade ist vorbei)
erstes ziel der gs ist die anpassung der gehälter an die nun auch für uns geltenden tarifabschlüsse. problem: bislang werden ca. 80% der kollegen übertarif bezahlt. klar freut man sich sich für die 20% ob der (kommenden) lohnsteigerung, aber müssen die anderen jetzt mit dauerhaften gehaltskürzung leben?
konkrete frage: es gilt zwar das "besser-prinzip", also keine real-monäre kürzung, aber kann per betriebsvereinbarung z.b. festgelegt werden, dass die lohnsteigerung nach tarif auf alle übernommen wird?
danke und gruß, hans
Community-Antworten (2)
08.11.2006 um 08:58 Uhr
Ich sehe hier den Konflikt mit dem §77 Abs.3 BetrVG!
08.11.2006 um 09:21 Uhr
Du meinst mit ´alle´auch die die sowieso schon über Tarif bezahlt werden? Da sehe ich eher keine Möglichkeit zu.
Sie sind ja sowieso schon ÜT. Ich meine da würde der AG ja einen wirklichen NAchteil erleiden und es lieber so lassen wie es ist, dann hätten die genannten 20 % auch verloren...Oder?
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