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Eingruppierung

B
Brsibel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Wir haben einen Kollegen in der Metzgerei Wurstproduktion der nach Bayrischen Einzelhandel Tarif Vertrag eingestellt wurden ist und da eingestuft in in Lallle ( Lohngruppe ) dies hat der Alte Betriebrat auch der Glückliches mit geteilt um Änderungen. Jetzt wurde festgestellt das dies noch nicht geschehen ist, und der Mitarbeiter immer noch nicht ihn der unserer Meinung nach richtigen Lalllf ( Lohngruppe ) eingruppiert wurde. Leider ist das auch dem Alten BR nicht aufgefallen.

Frage :

Was soll der neue BR hinsichtlich dieser Sache machen ? Was soll der Mitarbeiter machen? Und haben wir recht mit der eingruppierung des Metzger aus der Produktion mit Fachkenntnisse in die Lohngruppe Lalll f. Und wo steht genau wer in dieser Lohngruppe eingruppiert ist.

Wir danken für die Antworten

1.22404

Community-Antworten (4)

P
Pickel

04.12.2014 um 23:21 Uhr

Das ist erst einmal nur ein Thema zwischen dem AN und dem AG ihr habt kein Initiativrecht eine Umgruppierung zu verlangen. Davon ab: ihr kennt die Anforderungen der Lohngruppe nicht, verlangt aber die Einstufung? Abenteuerlich...

D
Dezibel

05.12.2014 um 06:53 Uhr

dies hat der Alte Betriebrat auch der Glückliches mit geteilt Wer ist Glückliches?

G
gironimo

05.12.2014 um 09:02 Uhr

Der Kollege wird den Weg zur NGG finden. Dort wird man ihm helfen, seine individuellen Ansprüche geltend zu machen.

Die entgangene Erhöhung macht in der Summe sicher mehr aus, als 1 % Gewerkschaftsbeitrag (Rechtsschutz inklusive).

B
Brsibel

05.12.2014 um 20:38 Uhr

Ja sorgt Automatische Rechtschreibprüfung :

Sollte Glückliches - Gl heißen.

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