In unserem Haus besteht Mangel an Spinds. Unser Arbeitgeber möchte mit uns die nicht erkennbaren Spinds öffnen. Wie verhalten wir uns richtig,da diese auch benötigt werden.
Es kann nicht nachvollzogen werden zu welchem Mitarbeiter diese gehören.

Habe eine Antwort gefunden und werde die Frage löschen danach weil es mie zu persönlich und unsachlich wird Globus hat schon Recht Man muss vieles beachten. Habe noch mehr gefunden Danke für die Hilfe

Für die Praxis ist es also dringend zu empfehlen, die Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen oder diesen bei der Öffnung des Schrankes hinzuziehen. An dem vorstehenden Ergebnis ändert sich laut BAG auch dadurch nichts, dass der Betriebsrat bei der Öffnung des Spindes hinzugezogen wurde. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bleibt bestehen, beispielsweise auch dann, wenn eine entsprechende Erklärung des Arbeitnehmers durch Arbeitsvertrag oder schriftliche Erklärung hinterlegt worden ist.

Im Allgemeinen wird der Arbeitnehmer der Öffnung des Schrankes zustimmen, die Hinzuziehung des Betriebsrats ist immer empfehlenswert. Sollte sich der Arbeitnehmer weigern, ist es durchaus das Recht des Arbeitgebers, wegen des Diebstahlverdachts die Polizei hinzuziehen. Letzteres dürfte aber mit Sicherheit aus den geschilderten Gründen die Ausnahme sein.