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Spindöffnung

H
hoppelchen
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Haus besteht Mangel an Spinds. Unser Arbeitgeber möchte mit uns die nicht erkennbaren Spinds öffnen. Wie verhalten wir uns richtig,da diese auch benötigt werden. Es kann nicht nachvollzogen werden zu welchem Mitarbeiter diese gehören.

Habe eine Antwort gefunden und werde die Frage löschen danach weil es mie zu persönlich und unsachlich wird Globus hat schon Recht Man muss vieles beachten. Habe noch mehr gefunden Danke für die Hilfe

Für die Praxis ist es also dringend zu empfehlen, die Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen oder diesen bei der Öffnung des Schrankes hinzuziehen. An dem vorstehenden Ergebnis ändert sich laut BAG auch dadurch nichts, dass der Betriebsrat bei der Öffnung des Spindes hinzugezogen wurde. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bleibt bestehen, beispielsweise auch dann, wenn eine entsprechende Erklärung des Arbeitnehmers durch Arbeitsvertrag oder schriftliche Erklärung hinterlegt worden ist.

Im Allgemeinen wird der Arbeitnehmer der Öffnung des Schrankes zustimmen, die Hinzuziehung des Betriebsrats ist immer empfehlenswert. Sollte sich der Arbeitnehmer weigern, ist es durchaus das Recht des Arbeitgebers, wegen des Diebstahlverdachts die Polizei hinzuziehen. Letzteres dürfte aber mit Sicherheit aus den geschilderten Gründen die Ausnahme sein.

11.300062

Community-Antworten (62)

G
Globus Akzeptiert

09.11.2015 um 19:05 Uhr

it doch schon mal schön, dass es keine Möglichkeit gibt zu sagen wem welcher Spind gehört... freut mich zu hören...

Ich sehe die Einfachheit nciht so wie der Kollege "Pickel"

meine erste Frage wäre, wieviele Spinde gibt es, und wieviele AN? zweite Frage wäre, warum die Nutzung nicht geregelt wurde, und wenn doch, wie genau dritte Frage wäre, was eine Öffnung erbringen soll? Ob wa was drin ist, oder wem er gehört? vierte Frage wäre wie diese verschlossen sind (private Schlösser, elektronisches Schließsystem)? fünfte Frage, will der AG unbedingt bei der Öffnung dabei sein? Wenn ja, warum? sechste Frage wäre, was passiert wenn da persönliche Dinge drin sind, was passiert damit und werden die genau begutachtet?

Und ich glaube mir fallen noch viel viel mehr Fragen ein - ergo, du siehst, so einfach ist die Lösung nicht... ergo, es bleibt erstmal bei der Beantwortung dieser Fragen - und keine Handlung mit Zetteln ankleben, die umgeklebt oder entfernt werden könnten...

Mitunter ist es schade, dass Pickel sich nicht solche Fragen stellt... aber sei es drum...

Nachtrag Ich muss doch noch mal... Ganz wichtig ist die Frage, warum will der AG das - welches Interesse hat er? denkt er dass AN mehr als einen haben? kann es dann sein, dass die vorhandenen zu klein sind, dass die AN bewegt, mehr als einen zu benutzen?

Usw usw usw...

P
Pickel

09.11.2015 um 16:49 Uhr

Das ist doch nun wirklich naheliegend;

ZB 4 Wochen lang ein Zettel dran mit Hinweis und bitte um Rücksprache bei Stelle XY. Danach ggf auswerten, ob langzeitsbwesende in Frage kommen (wenn aufgrund der kleinen grundgesamtheit praktikabel) und danach Öffnung im Beisein des BR.

H
hoppelchen

09.11.2015 um 19:17 Uhr

Der AG benötigt diese wirklich da zu wenig vorhanden. Ich weiss das diese nur im Beisein des Arbeitnehmer geöffnet werden dürfen,da sonst gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen wird. Es wurde festgestellt das bei den Spinds zb durch Weggang die Schlüssel nicht abgegeben worden sind und somit sind diese verschlossen.Kann auch sein das diese leer sind.Es geht nicht um Diebstahl ect. Platzmangel.

G
Globus

09.11.2015 um 19:29 Uhr

"Es wurde festgestellt das bei den Spinds zb durch Weggang die Schlüssel nicht abgegeben worden sind und somit sind diese verschlossen."

na, das ist ja wohl.... hmmmm - ws ist ds für ein AG - haben die auch noch andere Dinge behalten dürfen?

Also mal ehrlich - warum glaubt ihr eurem AG....???

H
hoppelchen

09.11.2015 um 19:34 Uhr

Ich werde mich noch weiter belesen,aber warum sollen die Spinds ungenutzt bleiben. Ich werde noch mal nachfragen worum es genau geht.Er bittet um unsere Zustimmung und möchte einen Vertreter des Betriebsrats mitnehmen.

G
Globus

09.11.2015 um 19:40 Uhr

stelle ihm die fragen die ich stellte und warte auf seine antwort - teile ihm nett aber dringlich mit, dass er eine spindöffnung so nciht machen kann...

Nochmals zu deiner aussage, dass abgegangene Leute ihre nicht abgegeben haben... was ist mit ihrer "stechkarte" und ggf PSA? usw usw, glaube bitte nciht immer alles, was der AG sagt...

Ich glaube sein eigentliches Interesse ist ein ganz anderes....

Was soll passieren wenn da noch Sachen drin sind? werden diese durchsucht? welche macht er auf? alle?

usw usw usw

G
Globus

09.11.2015 um 19:42 Uhr

teilt ihm mit, dass er das zu unterlassen hat, der br ansonsten eine einstweilige Verfügung auf unterlassen bewirken wird... schinde zeit, indem ihr mitteilt, dass dazu - Spinden etc - eine BV gemacht werden muß, wo auch ein solches Szenario beschrieben wird...

H
hoppelchen

09.11.2015 um 19:44 Uhr

Ja genauso habe ich es gelesen -Danke für die Hilfe. Man kann nicht alles wissen und es ist auch das erste Mal . Berede es in der nächsten Sitzung.

G
Globus

09.11.2015 um 19:46 Uhr

sagt ihm, sollte er die zeit nciht haben, ihr mit dem ganzen Gremium dabei seid, wärend die polizei die Spinde öffnet - sollten da noch Sachen drin sein, werden diese wieder verschlossen - mit schlössern, die ihr im Namen des AG und auf Rechnung dessen gekauft habt...

Also gehen alle Kosten zu Lasten des AG.... sollte er dann weiterhin Interesse haben - macht es so - besser wäre aber BV... und der AG ist bei Öffnung nciht dabei!!!

Und dann müßte eure Frage lauten, warum er es dann noch immer will...

G
Globus

09.11.2015 um 19:51 Uhr

gerne - aber nochmal - es wird dir oft unterkommen, dass der ag was will - fragt nacvh den Gründen - und sucht oder versucht seine Interessen zu erkunden...

Was hat er für ein Interesse an der Maßnahme... warum will er das unbedingt und was sagt er warum er das will - sucht widersprüche in der Begründung - und der MAßnahme - dann erkennt ihr vielleicht, dass er ganz andere Interessen verfolgen könnte - dann fragt wieder nach... warum und zeigt möglichkeiten auf, wie seine maßnahme anders ausgeführt werden könnte...

Und immer die Frage warum, oder warum machen wir es nciht so... meist, enttarnt es die wahren Gründe oder zeigt zumindest, warum man seiner Bitte nciht nachkommen sollte...

J
Jakarta

09.11.2015 um 20:08 Uhr

Sorry, aber wie kann man bei ein paar verweisten Spinden, so ein Tohawu veranstalten? Wenn die Dinger nicht zuordbar sind, werden sie geöffnet und gut isses.

Nicht alles, was nach AG riecht, muss auch von ihm kommen. Und wenn sich ein AG jetzt auch schon um die Zuteilung von Spinden kümmern soll, ist es entweder ein Minikrautladen oder alle anderen sind von Haus aus deppert.

Sorry, aber solche Probleme möchte ich auch einmal haben………

G
ganther

09.11.2015 um 20:15 Uhr

Globus nicht die ganze Welt ist böse....

Den AG sauber Fragen warum (ist offensichtlich schon erfolgt), das wie klären (AG im Beisein des BR erscheint mehr als sinnvoll), Zettel dran, Frist geben und dann die Dinger öffnen

G
Globus

09.11.2015 um 20:19 Uhr

danke euch beiden.... wenn dem so ist, kann der ag die fragen des br doch sinnvoll beantworten - und wenn es schlüssig ist, und er mit den "spielregeln" einvertanden ist, dann habe ich ja auch ncihts dagegen... wenn aber nicht, was ist dann - wenn er die fragen nciht plausibel beantworten kann... warum kann er es nicht? warum ist der persönlichkeitsschutz seiner mitarbeiter so wenig wert, dass nur der BR und polizei sind - und die paar euronen für die schlösser....?

Und nochmals wann wille r welche aufmachen? und warum eventuell alle? Böse ist wer wöses denkt - ich weiß - aber nur ein Narr stellt sich diese Frage nicht um die Rechte der AN zu sichern... sorry - wer sich angesprochen fühlt, kann dabei bleiben... ich stehe dazu...

G
Globus

09.11.2015 um 20:21 Uhr

diese Fragen wurden nciht beantwortet - der AG hatte nur das interesse geäußert die zu öffnen...

G
Globus

09.11.2015 um 20:33 Uhr

und jetzt überspitze ich die sache...

  1. Fall: AG äußert Interesse die Toiletentüren nciht mehr abschließbar zu machen, damit im Fall der Fälle, wenn jemand auf dem Klo kollabiert, schnellstmögllich Hilfe kommen kann - wie verhält sich der BR (selbstverständlich ist ein BR dabei wenn man die tür einfach öffnet)?
  2. Fall: AG äußert den Wunsch eine Videoüberwachung zu installieren, falls einer der dort tätigen einen Herzinfakt bekommt, damit schnell und gut geholfen werden kann - was sagt der BR dazu?
  3. Fall: Der AG will in den Firmen KFZ ein GPS System, welches nciht abschaltbar ist, installieren, sollte der Wagen oder das KFZ gestohlen werden - wie reagiert der BR dann?

Ach ja, macht bei der Beantwortung der Fragen nciht so ein Aufhebens - das ist doch legitim, dass der AG so was möchte.

Nachtrag: Ironie aus

Nachtrag 2: Keine Ironie, es schmerzt mich immer wieer wenn Gremien so "unbeholfen" oder blind sind, dass sie nicht zumindest Fragen stellen - um genau das raus zu finden - was will der AG eigentlich... Jene Gremien, die sowas unterlassen, unterstelle ich persönlich, dass sie nicht das Wohl der AN im Betrieb im Auge haben...

M
Moreno

09.11.2015 um 20:43 Uhr

Also nun mal im Ernst wenn alle AN angeschrieben werden ob sie noch Sachen in einem nicht gekennzeichneten Spind haben und wenn ja das sie diese bis zum Tag X leer machen können danach werden diese geöffnet. Alles andere ist doch wohl Quark!

G
Globus

09.11.2015 um 20:48 Uhr

Warum?

kein Spind ist gekennzeichnet - so hieß es - es ist nicht klar welcher ncoh "bewohnt ist oder nicht...

und es ist doch blödsinn - einen spind zu öffnen wenn er leer gemacht werden sollte - was für erkenntnisse bringt das dem AG? dass die die der aufforderung warum auch immer nciht gefolgt sind ihre persönlichen dinge noch drin haben? was macht das denn für einen Sinn moreno?

Warum kann man dann nciht so verfahren, wie ich es schrieb?

G
Globus

09.11.2015 um 20:50 Uhr

Ich wette mit euch, dass wenn diese Fragen - und vielleicht noch mehr gestellt werden, der AG keinen Wunsch mehr hat, die Spinde zu öffnen...

Und davon ab, was ist, wenn da was drin gefunden wird, was da nicht rein gehört....? ist der BR dann Zeuge wenn ihr es so macht, wie ihr es wollt?

Fragen über Fragen...

G
Globus

09.11.2015 um 20:52 Uhr

Ganz ehrlich, werte Kollegen, wenn ihr nicht mal über den Tellerrand herraus schauen könnt, solltet ihr dieses Amt nciht mehr bekleiden... sorry

P
Pickel

09.11.2015 um 20:56 Uhr

Ach Globus... Du und deine verbissene schwarz-weiss-Welt.

G
Globus

09.11.2015 um 21:01 Uhr

in diesem Fall gibt es nichts zwischen schwarz und weiß - entweder schützt man die Persönlichkeitsrechte, oder eben nciht - ein wenig schwanger gibt es auch nciht - und da ist die Frage oder auch die Atwort - was will der ag wirklich - was ist sein Interesse wenn es nur das ist, dass "unbelebte Spinde" ausgemacht werden, kann erdoch ncihts dagegen haben, dass diese geöffnet werden im beidein der Polizei und Abwesenheit von ihm oder siener Erfülngsgehilfen - dann ist doch nur das interesse, Spinde ausfindig zu machen die leer sind - wo ist also das Problem warum es man nciht so machen könnte wie ich beschrieben... wenn er bei öffnung dabei sein will, ist sein Interesse dann doch wohl ein anderes... manschmal gibt es halt kein grau... das ist so - manchmal gibt es nur nicht und schatten - schwarz und weiß...

Nachtrag: wenn man es genau nimmt gibt es im betrieblichen Alltag ausschließlich schwarz und weiß was die Positionen zwischen BR und AG angeht... nicht bei den Interessen - aber bei den Positionen...

Die Kunst ist also, gemeinsame Interessen zu finden - nciht aber verhandlungen in der Position zu führen...

M
Moreno

09.11.2015 um 21:36 Uhr

Äh Globus so ein wenig Verfolgungswahn hast Du schon oder?

G
Globus

09.11.2015 um 21:45 Uhr

na sagen wir mal so, einen kleinen verfolgungswahn ncht zu haben, entbindet einem BRM seiner Möglichkeit sich wirklich für die AN einzusetzen, also hoffe ich, dass auch du einen solchen hast - solltest du BRM sein... Oder denkst du, man kann sich immer auf die Wahrhaftigkeit der AG verlassen - aller AG und auch deinem? Wenn ja, warum?

G
Globus

09.11.2015 um 21:48 Uhr

Bitte antworte mir auf die Frage, warum das nicht nach meinem Szenarium stattfinden könnte - was hättest du als AG dagegen, um das so zu machen? Warum willst du als AG bei der Öffnung dabei sein, wenn es dir nur darum geht, dass du geschlammt hast, und schlüssel nciht zurück gefordert hast?

M
Moreno

09.11.2015 um 21:54 Uhr

Na wenn ich Deine Antworten hier lese denke ich immer Deine Medikamente sind alle und Dein Psychiater hat Urlaub :-) wenn alle Arbeitnehmer angeschrieben werden sie sollen ihren nicht gekennzeichneten Spinde innerhalb von ca. 6 Wochen leer machen ist das doch wohl keine überzogene Forderung vom AG. Wenn danach die Spinde vom AG und BR geleert werden und ein AN hat seinen Sprengstoff für das geplante Attentat vergessen dann hat er hält Pech gehabt.

G
Globus

09.11.2015 um 22:13 Uhr

Du bist also auch ein solcher, der die klo tür auf läßt, weil er ncihts zu verstecken hat - cool...

nochmals, darum ging es mir nciht, sondern den AG zu fragen nach dem Warum? das ist immer die entscheidene Frage, wenn du als BR immer alles hin nimmst, was dein AG fordert, ohne zu hinterfragen warum, dan, siorry, dan tun mir deine Leute echt leid...

Und ich bleibe dabei - was um alles in der welt ist so schwer, ein paar Fregen der Arbeitnehmervertretung sinnvoll zu beantworten...???

M
Moreno

09.11.2015 um 22:51 Uhr

Man kann dem AG doch sagen wenn Du die Spinde öffnen willst dann muss die und die Spielregel eingehalten werden und dann ist es okay ist das sooooo schlimm? Weißt Du mir tun eher Deine Leute leid wenn sie von einem vertreten werden der aus einer Öffnung eines alten Spindes sich eine Verschwörungstheorie zusammen spinnt!

G
Globus

10.11.2015 um 00:04 Uhr

dann ist das so, dann tun dir meine leute leid, weil ich sie zu sehr schützen mag... mehr sage ich zum jetzigen zeitpunkt nicht, da du mir keine wirklichen deiner entsprechender meinung ansatz punkte gezeigt hast... also knobel ein wenigi weiter, ansonsten mag ich dir nciht mehr schreiben.... sorry

N
nicoline

10.11.2015 um 08:14 Uhr

Mir fehlt die Zeit, den ganzen thread durchzulesen, aber nach Antwort 2 habe ich schon gedacht: wie kommt er bloß durchs Leben mit so einer Grundeinstellung? Ich schließe mich moreno vollumfänglich an und finde es fahrlässig, BRM dahingehend zu beraten, dass sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber dem AG sein sollen, das kommt aus deinem Text heraus! Furchtbar!

G
Galaxy

10.11.2015 um 09:16 Uhr

@Globus der Planet, auf dem du lebst, der muss wirklich noch erfunden werden. Deine herbeikonstruierten Planbeispiele sind krude und weltfremd. Spielen wir doch mal durch.

  1. AN kündigt und verlässt das Unternehmen
  2. AG fordert den AN auf, PSA, Spindschlüssel etc. bis zum Kündigungstermin abzugeben.
  3. AN lässt den Termin verstreichen, gibt nichts ab
  4. AG mahnt den AN, alle "Sachen" abzugeben
  5. AN rührt sich nicht
  6. AG mahnt zum 2. Mal den AN, alle "Sachen" abzugeben
  7. AN rührt sich nicht

Jetzt sind schon 3 - 6 Monate nach Kündigung verstrichen, der AG benötigt für den neuen MA den Spind, wie soll er jetzt vorgehen deiner Meinung nach ??????

R
rolfo

10.11.2015 um 09:51 Uhr

Wir hatten das gleiche Problem in der Firma für 120 gewerbliche Mitarbeiter waren 200 Spinde da, irgendwann alle belegt. Kein Namenschild angebracht. An alle Spinde kam ein Zettel sich innerhalb von 4 Wochen zu melden und seinen Spind zu identifizieren. Diese Spinde wurden dann nach Nummerierung dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet. Außerdem wurden alle Mitarbeiter schriftlich aufgefordert ihre Spinde zu identifizieren mit dem Hinweis dass nach Ablauf der Frist die Spinde geöffnet werden im Beisein des BR. Gefunden wurde dann alter Müll und alte Klamotten in den Spinden die vermutlich von Mitarbeitern waren die zwischenzeitlich ausgeschieden sind, ebenso leere Spinde die nur verschlossen waren. Die Spinde wurden dann von einem Mitarbeiter im Beisein des BR geöffnet und der Müll entsorgt. Nach dieser Vorgehensweise sehe ich überhaupt kein rechtliches Problem

P
paula

10.11.2015 um 10:44 Uhr

Globus alleine Deine Art hier zu antworten zeigt mir, ob es Dir um die Sache geht oder um Dein eigenes Ego

C
celestro

10.11.2015 um 10:58 Uhr

Finde das mit Polizei etc. auch völlig übertrieben. Auch wenn ich sicherlich der Letzte bin, der nicht die Privatsphäre der MA schützen würde. Den AG würde ich auch durchaus ansprechen, daß er nicht dabei ist ... denn das bringt keinerlei Gewinn für die Sache. Und die Vorgehensweise wurde hier ja deutlich genug besprochen. Angemessene Frist (4 Wochen) für die MA sich zu melden und nur Spinde, die dann noch nicht zugeordnet sind, werden in Anwesenheit des BR geöffnet.

Fertig !

R
rolfo

10.11.2015 um 11:24 Uhr

Im Übrigen, die Spinde durch die Polizei öffnen zu lassen ist der größte Humbug, auf welcher Rechtsgrundlage sollten die denn einschreiten, die interessiert das doch gar nicht. Die Spinde sind Eigentum der Firma.

P
paula

10.11.2015 um 11:36 Uhr

und weil es Eigentum der Firma ist sollte den AG auch dabei sein...

N
nicoline

10.11.2015 um 12:50 Uhr

paula, das sehe ich genau so.

C
celestro

10.11.2015 um 12:58 Uhr

Ja, die Spinde sind Eigentum der Firma. Aber der "möglicherweise vorhandene Inhalt" selbiger Spinde ist es nicht. Warum sollte also der AG dabei sein ? Den Ansatz verstehe ich nicht.

G
Globus

10.11.2015 um 16:03 Uhr

Aua aua aua, das tat jetzt weh ;-)

Spaß bei Seite - witzig, dass hier über ein Nebensatz diskutiert wird - aber eben nciht sächlich... Apropos, nein Paula - mir geht es NIE um mein Ego, sondern grundsächlich um die Sache...

Nu für alle, ich kenne den AG nciht - ihr vermutlich auch nciht, also sorglos alles hinnehmen und sagen Zettel dran nach 4 Wochen ist alles gut - geht so auch nicht.

Und einem anderen AN das im Beisein des BR alles öffnen zu lassen, hmmm, das halte ich auch für schwierig... Der BR alleine, ja, aber was ist, wenn genau das der AG nicht will?

Ich kenne eine Firma, da werden ab und an Taschenkontrollen usw vorgenommen - und ja, da wird das von der Polizei durchgeführt (auch so geregelt), und den Ansatz finde ich persönich nicht schlecht... aber wie gesagt, als BR kann man dem AG sowas durchaus vorschlagen... nicht jeder AG ist der feine nette mit sau viel sozialkompetenz, der seine Mitarbeiter liebt und umgarnt... die meisten (ich weiß, das ist eine Unterstellung) sind doch ehr kapitalistisch veranlagt - was ja nicht schlimm ist. Sie denken dann in erster Linie an ihrem Gewinn und nicht daran den AN was gutes zu tun (ja, es gibt Ausnahmen die die Regel bestätigen).

Wie man was bei diesem AG regeln könnte, in wie weit er ein "Gutmensch" ist, kann ich nciht sagen. Ich denke aber in der Tat, dass man sich als BR immer die Frage stellen muß, was der AG mit welcher Handlung wirklich vor hat...

So, und nun zu eurem Vorschlag mit den vier Wochen... (den ich wenn und ohne Beisein des AG auf 12 erhöhen würden wollen): Der schlimmste anzunehmende Umstand: Fall 1: AN hat vier Wochen Urlaub (Urlaub in den USA oder Australien oder sonstwo hin). Kommt wieder und stürzt auf der glatten Straße daheim und bricht sich ein Bein - komplizierter Bruch muß operiert werden fällt 6 wochen aus... Fall 2: Kollege it migrationshintergrund - vier wochen daheim, kommt wieder sieht den Zettel, kann ihn aber nicht lesen da er dessen nicht mächtig ist - oder aber beachtet ihn nicht, weil "oh, so ein Mist, wieder arbeiten - Urlaub war sooooo schön" Fall 3: Kollege langzeitkrank weit aus der Lohnfortzahlung raus - teilt mit, dass er in Kur muß und nicht mehr in die Firma kommen kann (wurde angeschrieben und Post ist sogar angekommen, weil kein Poststreik und nichts verloren ging), werden dann alle die nicht nachvollzogen werden konnten nicht geöffnet? was bringt dann eine solche Aktion

Usw usw usw - ihr seht, alles ist möglich - muß nicht, kann aber... und genau das ist es in meinen Augen was beachtet werden sollte - als BR...

Wie ihr wisst, schrieb ich ganz am Anfang, dass das und das Zeit schindet - und genau dieser Zeitfaktor ist für mich entscheidend, damit es eventuell zu keiner "unberechtigten" Öffnung kommt...

So und nu könnt ihr mich weiter hauen...

P
paula

10.11.2015 um 16:46 Uhr

ich kann dir sagen, dass zumindest in Bayern so etwas (auch Taschenkontrollen) wohl kaum die Polizei machen wird. Es sind gerade nicht eine hoheitliche Aufgabe.

Ob 4 Wochen oder 12 Wochen. Pupsegal! da wird doch wohl jeder BR wissen was in seinem Betrieb angezeigt ist. dafür ist man da als BR

Was das Thema wer hier mit wem öffnet angeht: Als BR hätte ich schon kein Interesse daran, dass alleine zu machen und als AG auch nicht. Der AG ist Eigentümer der Sache und es geht darum, dass sein Eigentum wieder nutzbar gemacht wird, als BR würde es mir um den Schutz der MA-Interessen gehen. Damit nicht nachher ein MA behauptet es wäre etwas entwendet worden kann ich nur jedem raten die andere Seite dazu zu nehmen

und nochmal Globus: Dein Antwortverhalten lässt nur einen Schluss bezüglich deines Egos zu

G
Globus

10.11.2015 um 17:13 Uhr

In dem besagten Bundesland schon - selbstverständlich muß dieser "Einsatz" bezahlt werden...

Weiß nicht, ich sehe das halt nicht so - kann sein, dass das aber eine falsche Selbsteinschätzung ist, der ich unterliege - was mein Ego betrifft...

Ich hoffe das selbstverständlich nicht, würde dich aber gerne fragen, warum du das so siehst und was bei dir genau diesen Eindruck erweckt...

M
Moreno

10.11.2015 um 19:15 Uhr

Meine Herren Globus Du brauchst echt Hilfe das hat aber mit der Betriebsverfassung nichts zu tun!

G
Globus

10.11.2015 um 19:57 Uhr

wie kommst du darauf, dass ich hilfe benötige? und wenn welche meinst du? es ist wenig hilfreich, diese hier nicht zu benennen...

G
Globus

10.11.2015 um 20:08 Uhr

Aber eines kann ich euch sagen - ich finde es durchaus interessant, wie sich eine solche diskussion auf die persönliche Schiene verschiebt - weg von der sachlichen...

Nochmals, paula, ich bin mir nicht bewußt, wann ich hier auf di persönliche gerutscht bin, ich war meiner Meinung nach immer sachlich und wurde nicht persönlich - doch einmal, aber den habe ich nciht direkt angesprochen, sondern blieb auch da auf der sachlichen Seite - zumindest meiner Meinung nach. Gerne kannst du mich eines besseren belehren wenn du magst...

Ansonsten muß ich hier feststellen, dass jeder der mich kritisierte wegen eines Nebensatzes immer persönlich wurde - warum ist das so? ist es nciht unsere Basis aufgrund der Sache zu argumentieren?

Ich hoffe, dass ihr mit euren AG ausschlichlich sachlich diskutiert und nie persönlich... aber sei es drum...

Nachtrag: Aber jetzt nochmal an alle, was spicht denn dagegen so vorzugehen wie ich es beschrieb? also sich zu fragen was der AG will und auch dahingehend Zeit zu schinden, damit nichts "unberechtigt" vom AG geöffnet wird... Was spricht alles dagegen? Wohlgemerkt aus BR Sicht?

M
Moreno

10.11.2015 um 20:58 Uhr

Und wenn welche meinst Du? Äh Globus ich red da von Neuroleptika das könnte Dir schon helfen bei Verfolgungswahn!

G
Globus

10.11.2015 um 21:23 Uhr

Witzig bist du... sollte nciht jeder Betriebsrat einen gewissen Verfolgungswahn haben? und nciht immer ja und Amen zu allem sagen was der Arbeitgeber will?

Hierzu sind legitime Fragen zu stellen doch ein probates Mittel, oder siehst du das anders?

M
Moreno

10.11.2015 um 21:44 Uhr

Was ich bei Dir nicht sehe ist die Absicht mit dem Arbeitgeber eine vernünftige Regelung für solch einen Fall zu finden sondern nur immer neue Hirngespinste ob es nicht noch einen langzeiterkrankten nicht der deutschen Sprache besitzenden Arbeitnehmer zu finden der einen Spind hat wo kein Name drauf steht und er etwas drin hat was keiner sehen darf:) bei solchen Spielchen kann kein Mensch mit Dir vernünftig zusammen arbeiten!

G
Globus

10.11.2015 um 21:59 Uhr

Na, das Gegenteil ist doch der Fall... hier wurde es vom BR versäumt es zu klären und sich im Vorfeld diese Fregen zu stellen... Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und jetzt, wo der br diese Fragen stellt, weil er zuvor dem ag alles recht machen wollte, nun ist der BR schuld diese Fragen jetzt zu stellen?

Was macht das denn für einen Sinn - andersrum wird doch ein Schuh draus - der AG bespricht mit dem BR wie das mit den Spinden ist - bevor er sie aufstellt - oder wenn es da keinen gab, nach der ersten Wahl...

sowas nenne ich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit... wenn aber irgendwann der AG an kommt und öffnen möchte, ist es da nciht legitim, wenn der BR dem AG die Fragen oder auch noch weitere stellt???

Wenn das nciht ligitim ist, dürften dann BR sich überhaupt einmischen und vielleicht unangenehme Fragen stellen bei anderen dingen die der Mitbestimmung unterliegen?

Warum denkst du dass die Arbeitszeitüberwachung wichtiger ist als eine Öffnung von Spinden? Warum ist das letztere nciht so wichtig für den BR?

G
Globus

10.11.2015 um 22:19 Uhr

Aber gehen wir doch noch einmal auf die Frage ein, und nciht auf mein einmalig eingeworfenen Nomen der Polizei - die Sitzuation, dass zu wenig Spinde da sind - auf die An gesehen, ist doch nciht von jetzt auf gleich entstanden... wenn es durch Abgänge passiert ist, hoffen wir mal, dass da keine Massenentlassung dahinter steht... ergo, es war vermutlich ein "schleichender" Prozess. Aus diesem Grund ist es doch jetzt nicht so wichtig, dass dieser Missstand von jetzt auf gleich behoben wird - auch hier gibt es dann soch ein zeitfenster, welches eingehalten werden kann. Darum die Fragen von mir... und vermutlich weitere des örtlichen Gremiums...

Ich frage euch alle, warum sollte der BR nur weil es dem AG jetzt gerade beliebt, so einen "schnellschuss" machen?

Warum ist es verwerflich als BR, wenn man dem AG Fragen stellt?

Wenn doch jetzt schon zu wenig Spinde da sind, warum will der AG jetzt sofort alle öffnen wollen? wurden extrem viele AN neu eingestellt, die welche brauchen?

Und genau das ist doch was ich bei meiner ersten Antwort sagte... Fragen stellen - sich selbst und dem AG - was ist sein eigentliches Interesse? die Position kenne wir ja - aber nciht das Interesse dahinter...

Warum findet ihr also, dass meine Fragen so falsch sind, und warum denkt ihr, dass ich damit ein zu großes Fass aufmache? Mit sicherheit nciht wegen meines Egos - es ist einzig bestimmt aus meinem Ehrenamt heraus... Würdet ihr bei euch so handeln, wenn es euer Betrieb, und eure Leute wären? Oder würdet ihr wenn so was überraschend auf einmal kommt nicht auch solche Fragen oder zumindest ähnliche wie ich stellen?

Nachtrag: das mit der Polizei - das ist in den Verhandlungen ein nice to have - in einer eventuellen Einigungsstelle nciht durchsetzbar, darum kann man das herausverhandeln, wenn der AG auch nciht dabei sein möchte - unter umständen... mit rein nehmen würde ich es alle mal... immerhin muß doch auch der BR was zu "verschenken" haben...

Es wurde von mir nur einmal erwähnt - und alle sind drauf wie die Hyänen oder wie die sich schreiben... ihr solltet euch vielleicht alle mal auf das wesentliche konzentrieren - der Sache und nciht der Person - in diesem fall meiner Person ;-)

R
rolfo

11.11.2015 um 09:47 Uhr

@ Globus Ruf doch mal bei der Polizei an und frage ob sie kommen um einen Spind zu öffnen, der vermutlich von einem früheren Mitarbeiter genutzt wurde und den der Arbeitgeber jetzt braucht. Die kommen dann wahrscheinlich mit dem SEK angerückt ? Eher wahrscheinlich mit einer Zwangsjacke für dich

C
celestro

11.11.2015 um 11:05 Uhr

Genau ... bleiben wir bei der Sache. Und genau darum geht es. Warum sollte ein BR aus so einer Sache mit einer eventuellen Spindöffnung eine Sache von 3 Monaten machen ? Wie groß ist ernsthaft das Risiko, daß außerhalb der Ferienzeit massenhaft Personen 4 Wochen Urlaub haben ?

Ich sage Dir was ... je größer der Zeitraum ist, desto MEHR Zeit haben die MA und desto MEHR Spindöffnungen wird es geben. Weil man ja SOVIEL Zeit hat sich zu melden ... und dann wird es vergessen.

Und wenn Du meinst, man kenne das Interesse des AG nicht ... er will nicht unsinnig noch mehr Spinde anschaffen. Oder was soll Deiner Meinung nach sein Interesse sein ? Personen zu finden, die Arbeitsmaterial im Spind haben ? Das wäre dann noch nicht mal Diebstahl, also würde es dem AG nichts bringen. Oder meinst Du, der AG will unbedingt mal wissen, was die Leute so in den Spinden drin haben ?

Sorry, aber alleine die Tatsache, daß manche Mitarbeiter Ihr Essen in solche Spinde rein packen und die damit verbundene Gesundheitsgefahr, wenn das Zeug da noch 3 Monate weiter vor sich hinmodert ....

Wie gesagt ... ja, der AG braucht nicht dabei zu sein. Aber 3 Monate, nur weil es ja vorher nicht so eng gesehen wurde ? Nicht wirklich ...

G
ganther

11.11.2015 um 12:08 Uhr

@Globus

Einigungsstelle? OMG

Am Besten verhängen wir wegen der Sache noch das Kriegsrecht im Betrieb!

Wenn Du so sehr an der Sache interessiert bist: Warum müllst das Forum zu, indem du ständig hier mehrfache Antworten hintereinander produzierst? Brauchst du wohl? Oder kannst du nicht wie andere Kollegen hier antworten?

Brauchst mir aber nicht antworten, denn ich erwarte dazu keine konstruktive Antwort

G
Globus

11.11.2015 um 17:49 Uhr

danke, celestro, dass zumiindest du über die Sache diskutieren möchtest...

Deine Argumente sind nicht schlecht, und meine Szenarien, die ich dargeboten habe werden vermutlich nie auftreten, dennoch sind sie nicht unmöglich und man sollte an sowas denken... Wir haben in unserer BV Flex z.B. eine Vererbbarkeitsklausel, auch die wird hoffentlich nie auftreten, aber für den unwahrscheinlichen Fall dass es passiert, haben wir es geregelt. Ich bin regelmäßig der Meinung, dass man versuchen sollte so viel wie möglich zu bedenken, wenn das meine werten Kolleginnen und Kollegen hier nicht so machen, ist es ihre Sache - oder auch jedermans eigene Sache...

Welche Frist, oder welche Dauer man dann verhandelt, bleibt ja jedem selbst überlassen... Hier in diesem Fall aber mit der "Brechstange" vorzugehen empfinde ich als unnötig - vier Wochen sind eventuell da dann doch zu wenig - vielleicht einigt man sich auf 6, oder 8 Wochen - keine Ahnung und ist ziemlich egal für die Sache hier.

Eine Gesundheits- und Hygienegefährdung könnte bestehen, da gebe ich dir wie gesagt Recht, noch ein Grund mehr die Vergabe für die Zukunft zu regeln...

Hier wurde viel geschrieben warum man die Schlüssel nciht abgibt oder es "vergessen" hat - oder der AG nciht hinterher war...

Ich kann nur sagen, dass ich diese nicht schlüssig empfunden habe. Mit Schlüsseln zum Betrieb etc wird anders umgegangen - auch mit der Vergabe von PSA o. Ä. - hier eine gute Regelung zu finden, empfinde ich also eigentlich als einfach, so dass es auch nie dazu kommen würde Spinde "gewaltsam" öffnen zu lassen.

@Rolfo ich bitte auch dich sachlich zu bleiben... ein solches Szenario wie von dir besprochen ist grundsätzlich ausgeschlossen - das solltest du wissen

@ganther Nein, ich antworte ungerne wie manch andere Kollegen hier - also wenn man manchmal die Beleidigungen hier liest, das Abdriften auf die persönliche Ebene, dann finde ich ds wesentlich schlimmer, als mal eine Antwort mehr zu posten. Aber sei es drum...

M
Moreno

11.11.2015 um 19:00 Uhr

Vererbbarkeitsklausel BV Globus ich vererbe meine alten Socken an meine geliebte Frau die sind noch in einem Spind wo ich den Namen abgemacht habe damit der verrückte Globus mit der Polizei kommt und sie nach Hause bringt......mein Gott die armen Arbeitnehmer die von so einem vertreten werden sollen! :-)

G
Globus

11.11.2015 um 19:15 Uhr

Eine Vererbbarkeitsklausel bei Zeitguthaben der AN macht durchaus Sinn - Man kann es nciht erzwingen, aber verhandeln...

Wenn bei uns ein AN versterben sollte (was keiner hofft) dann werden seine Zeitguthaben den Erben ausgezahlt.... Bei möglichen 150 Std, ist der Betrag nicht so gering... egal ob der wenig oder viel verdient hat - es ist immerhin etwas was abgeeben wird, weil es der AN erarbeitet hat...

Und weil du dich so gerne über sowas lustig machst - wir haben sogar eine Insolvenzversicherung - in einem solch benötigten Konto, wo nur der AG mit dem BR gemeinsam Auszahlungen machen darf... Noch nie passiert, und ich hoffe es passiert nicht, aber die Einlagen steigen steig weiter, so dass für den Fall der Fälle vorgesorgt ist... auch nciht erzwingbar, aber verhandelbar...

Habt ihr das auch? wenn enin, warum nciht?

H
hoppelchen

11.11.2015 um 19:40 Uhr

So ich wusste nicht das ich solch eine Disskussion entfache. Hab mich selbst belesen alles gefunden und es ist schwerer als dedacht. werde die Frage morgen löschen sonst geht das noch 3 Wochen-trotzdem Danke für die rege Disskussion

N
nicoline

11.11.2015 um 19:50 Uhr

hoppelchen, die Antworten bleiben dann stehen und die Diskussion kann trotzdem weiter gehen. Aber aufgrund des Verlaufs dieser Diskussion würde ich auch empfehlen, nicht weiter in diesem thread zu schreiben, es könnte nur noch unerträglicher werden, wenn das hier nicht beendet wird.

G
Globus

11.11.2015 um 19:52 Uhr

Na, alles gut - ich kan ne Menge ab ;-) und nicht immer werde ich so zerrissen... wie dem auch sei - es ist immer und alles unterschiedlich von Betrieb zu Betrieb, von AG zu AG...

Wenn du die Frage morgen löscht, bleiben einzig die Antworten... Wenn hier doch in welcher Form auch immer Gesprächsbedarf besteht, ist es doch nciht verkehrt...

Kleiner Tipp von mir für deine betriebsratliche Zukunft: schiebe einen Konflikt niemals weg, flüchte nicht, weil das verhärtet Fronten... lass es ruhig auf, irgendwann wird der eine oder ander die Lust verlieren - oder aber der Konflikt wird gelöst, wie er gelöst werden muss, durch Annäherung... das geht nicht immer von heute auf morgen - auch mit dem AG nicht - aber es geht... und nur dann kann man sich anschließend wieder in "die augen gucken"...

Das ist zumindest meine Erfahrung...

N
nicoline

11.11.2015 um 21:01 Uhr

Am Besten kann man sich in die Augen gucken, wenn man lernt, nicht ständig dort einen Konflikt zu sehen, wo es gar keinen geben muss. Angenehme Nachtruhe!

G
Globus

11.11.2015 um 21:13 Uhr

anders wird dann ein schuh draus, wenn man einen konflikt nciht aufkommen läßt, weil man es zuvor geregelt hat und diese oder ähnliche Überlegungen erst gar nciht anstellen muss... auch dir eine angenehme Nachtruhe...

M
Moreno

11.11.2015 um 21:17 Uhr

Ne Globus bei uns wird nix vererbt das kommt alles in die Spinde ohne Namensschild! :-)

J
Jakarta

11.11.2015 um 21:19 Uhr

„Eine Vererbbarkeitsklausel bei Zeitguthaben der AN macht durchaus Sinn“ Richtig! Und weil auch der Gesetzgeber und auch das Richterrecht dieses so sieht, braucht man auch keine Vereinbaren oder gar mit einem AG erstreiten.

„wir haben sogar eine Insolvenzversicherung“ „Habt ihr das auch? wenn enin, warum nciht?“

Sollte das beim Führen von Arbeitszeitkonten nicht Standard sein?

Ansonsten, siehe @nicoline Ciao

G
Globus

11.11.2015 um 21:41 Uhr

beides nicht durchsetzbar wenn man es genauer nimmt, aber darum geht es nciht - es ging mitr darum, dass man vieles vereinbaren kann, wenn man will und der G durchaus verhandeln möchte, wenn er was bekommt... aber das sagte ich ja.

warum ist das was ihr macht richtig, und was ich mache bei der gleichen sache falsch? kann es sein, dass es hier schon lange nciht mehr um das Thema, sondern um meine Person geht?

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