W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

13. Monatsgehalt einfach kürzen?

M
Moses
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr lieben, mir wurde hier schon öfter geholfen, deswegen wende ich mich in meiner Not wieder an Euch. Uns steht laut Tarifvertrag ein 13. Monatsgehalt zu. Letztes Jahr wurde dieses um 50% gekürzt, mit Genehmigung des Arbeitgeberverbandes, da die Umsatzzahlen unseres Unternehmens sehr schlecht waren. Dieses Jahr geht es nicht viel besser, und die Geschäftsleitung will nur noch 40% zahlen. Meine Frage: Wenn das vom Arbeitgeberverband abgesichert ist (wegen schlechter Umsatzzahlen), kann der BR daran etwas ändern? Unsere GL hat mir (BRV) das heute mitgeteilt, und wir wissen nicht, was wir tun sollen. Einfach hinnehmen? Nicht zustimmen? Nützt unser Einwand etwas? Bitte um Hilfe!!!! GL will sich nochmal mit uns treffen, weil wir heute nichts dazu sagen wollten.

4.58607

Community-Antworten (7)

L
Lotte

06.11.2006 um 20:36 Uhr

Moses, verstehe nicht welche Entscheidungsbefugnis der AGV hier haben sollte? Gibt es einen Passus im TV, der dies so festlegt?

Wendet Euch am besten an die Gewerkschaft. Gibt es einen Wirtschaftsausschuss?

H
harald

06.11.2006 um 20:38 Uhr

jetzt müsste man den tarifvertrag genau kennen. normalerweise kann der arbeitgeberverband nicht einseitig bestimmungen des tarifvertrages ändern. es könnte aber sein, daß im tarifvertrag eine Klausel ist die dem Arbeitgeber das recht gibt bei schlechten geschäftsergebnissen die jahressonderzahlung zu kürzen. da hilft nur den tarifvertrag mal genau lesen. es würde aber auch hier nicht genügen wenn der arbeitgeber schlechte ergebnisse lediglich behauptet.

M
Moses

06.11.2006 um 20:44 Uhr

Die GL behauptet mit Absegnung des Arbeitgeberverbandes wäre alles geritzt. Im Tarifvertrag kann ich nichts darüber finden. Wir haben auch keinen Wirtschaftsausschuß, weil wir ein ziemlich neuer BR sind. Die GL hat mir heute Zahlen genannt, die wirklich nicht gut aussehen. Muß dazu sagen, wir sind eigentlich ein kleiner Betrieb mit 130 MA, und sind erst seit kurzem mit schlechtem Umsatz vertraut.

H
harald

06.11.2006 um 20:53 Uhr

hallo moses, wenn im tarifvertrag nichts steht sollte dein weg zur gewerkschaft führen. die haben den tarifvertrag abgeschlossen. alles andere ist spekulation

L
Lotte

06.11.2006 um 21:00 Uhr

Moses, am besten marschierst Du noch morgen zur Gewerkschaft. Das Drängen der GL deutet eher darauf hin, dass sie Eure Zustimmung (die Ihr gar nicht geben könnt, wenn es im TV geregelt ist) brauchen um damit vor die Belegschaft treten zu können.

M
Moses

06.11.2006 um 21:09 Uhr

Vielen Dank für euere Tips. Ich werde mich mit meinen Kollegen beraten, und dann entscheiden. Nochmal Danke für die schnelle Auskunft.

H
Heini

06.11.2006 um 22:33 Uhr

Hier soll wohl der BR vor den Karren des AG gespannt werden um der Sache ein legales Outfit zu geben. Würde bei der Gewerkschaft nachfragen ob dies so vereinbart wurde. Eigentlich müsste der AG auch die schriftliche Vereinbarung vorlegen können. Wird er sicherlich nicht können. Hier sollen wohl die AN über den Tisch gezogen werden.

Ihre Antwort