Erstellt am 06.11.2006 um 19:36 Uhr von Lotte
Moses,
verstehe nicht welche Entscheidungsbefugnis der AGV hier haben sollte? Gibt es einen Passus im TV, der dies so festlegt?
Wendet Euch am besten an die Gewerkschaft.
Gibt es einen Wirtschaftsausschuss?
Erstellt am 06.11.2006 um 19:38 Uhr von harald
jetzt müsste man den tarifvertrag genau kennen. normalerweise kann der arbeitgeberverband nicht einseitig bestimmungen des tarifvertrages ändern. es könnte aber sein, daß im tarifvertrag eine Klausel ist die dem Arbeitgeber das recht gibt bei schlechten geschäftsergebnissen die jahressonderzahlung zu kürzen. da hilft nur den tarifvertrag mal genau lesen.
es würde aber auch hier nicht genügen wenn der arbeitgeber schlechte ergebnisse lediglich behauptet.
Erstellt am 06.11.2006 um 19:44 Uhr von Moses
Die GL behauptet mit Absegnung des Arbeitgeberverbandes wäre alles geritzt. Im Tarifvertrag kann ich nichts darüber finden. Wir haben auch keinen Wirtschaftsausschuß, weil wir ein ziemlich neuer BR sind. Die GL hat mir heute Zahlen genannt, die wirklich nicht gut aussehen. Muß dazu sagen, wir sind eigentlich ein kleiner Betrieb mit 130 MA, und sind erst seit kurzem mit schlechtem Umsatz vertraut.
Erstellt am 06.11.2006 um 19:53 Uhr von harald
hallo moses, wenn im tarifvertrag nichts steht sollte dein weg zur gewerkschaft führen. die haben den tarifvertrag abgeschlossen. alles andere ist spekulation
Erstellt am 06.11.2006 um 20:00 Uhr von Lotte
Moses,
am besten marschierst Du noch morgen zur Gewerkschaft. Das Drängen der GL deutet eher darauf hin, dass sie Eure Zustimmung (die Ihr gar nicht geben könnt, wenn es im TV geregelt ist) brauchen um damit vor die Belegschaft treten zu können.
Erstellt am 06.11.2006 um 20:09 Uhr von Moses
Vielen Dank für euere Tips. Ich werde mich mit meinen Kollegen beraten, und dann entscheiden.
Nochmal Danke für die schnelle Auskunft.
Erstellt am 06.11.2006 um 21:33 Uhr von Heini
Hier soll wohl der BR vor den Karren des AG gespannt werden um der Sache ein legales Outfit zu geben. Würde bei der Gewerkschaft nachfragen ob dies so vereinbart wurde.
Eigentlich müsste der AG auch die schriftliche Vereinbarung vorlegen können.
Wird er sicherlich nicht können. Hier sollen wohl die AN über den Tisch gezogen werden.