Arbeitszeit, Mitarbeiter aus BV per Nachtrag zum Arbeitsvertrag herauszunehmen - ohne Zustimmung des Betriebsrats?
Sehr geehrtes Forum,
ist es in einem Betrieb mit Gleitzeitregelung möglich, Mitarbeiter aus dieser Betriebsvereinbarung per Nachtrag zum Arbeitsvertrag herauszunehmen, ohne Zustimmung des Betriebsrats? Es handelt sich um keine leitenden Angestellten.
Bzgl. der Arbeitszeit kommt es evtl. zu Überschneidungen zwischen Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag) und Betriebsverfassungsrecht. Was ist höher zu bewerten. Welche Möglichkeiten gibt es? Der §87 ist bzgl. der Arbeitszeit sonst ja nicht besonders viel wert - oder doch?
Community-Antworten (6)
06.11.2006 um 15:08 Uhr
Im Normalfall ist die BV höher bewertet als der Arbeitsvertrag, man denke an die Rechtspyramide. Sind die Regelungen im Arbeitsvertrag besser als in der BV(?), dann gilt natürlich das Günstigkeitsprinzip.
06.11.2006 um 22:18 Uhr
Selbst wenn dieses möglich wäre, was ich stark bezweifele, greift dann unzweifelhaft weiterhin das Mitbestimmungsrecht des BR gem. §87 Abs.2+3 BetrVG. Würde vorschlagen, wenn möglich BV Gleitzeit kündigen und mit dem AG in neue Verhandlungen eintreten um auch o.g. Problem mit zu regeln. Begründen würde ich die Kündigung mit o.g. Vorfall, also dem Unterlaufen dieser Vereinbarung.
06.11.2006 um 22:36 Uhr
Heini, warum sollten sie die BV kündigen, wenn die AN damit zufieden sind? Sollte man nicht eher den AG darauf hinweisen, dass die BV bindend ist und Nebenabreden der Zustimmung des BR bedürfen?
06.11.2006 um 22:39 Uhr
Tja, habe ich mir ungefähr so gedacht. Aber was macht man mit Leuten die bereits unterschrieben haben. Sowas wird doch schleichend und heimlich gemacht. Haben diese dann Pech gehabt. Oder erzeugt ein vorsätzlicher Bruch des BetrVG und der BV die Nichtigkeit von Zusätzen zum Arbeitsvertrag.
06.11.2006 um 22:59 Uhr
Ohne den Inhalt der BV und der Arbeitsverträge zu kennen sind solche Antworten reine Spekulation ...
07.11.2006 um 09:57 Uhr
Wäre zu prüfen ob der §23 Abs.3 BetrVG Anwendung findet. ;-)
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